Unfall mit FAHRERFLUCHT

Markus

schlimmer Finger
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

ufff, zum glück ist keiner ernsthaft verletzt. habt ihr anzeige erstattet? - ich kannmir denken, dass der autofahrer so geschockt war, das er einfach weitergefahren ist - der mensch ist ein fluchttier ;-) ich drücke euch die daumen, dass der kerl sich meldet oder ausfindig gemacht wird
 

suessestan

Dauerschnullerer
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

Boah, das ist schon heftig.
Aber zum Glück ist deinem Mann nichts weiter passiert, ich drücke mal die Daumen, daß die Schmerzen nicht zu schlimm werden. Und außerdem, daß ihr doch noch Glück habt , was den Verursacher betrifft.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

ufff, zum glück ist keiner ernsthaft verletzt. habt ihr anzeige erstattet? - ich kannmir denken, dass der autofahrer so geschockt war, das er einfach weitergefahren ist - der mensch ist ein fluchttier ;-) ich drücke euch die daumen, dass der kerl sich meldet oder ausfindig gemacht wird

mmhmmm, anzeige hat lothar nicht erstattet, hat die polizei auch nicht gefragt. aber das könnten wir ja morgen auch noch machen.

danke für eure lieben grüße - uns ist zwar irgendwie noch komisch, aber es geht schon wieder.
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

mmhmmm, anzeige hat lothar nicht erstattet, hat die polizei auch nicht gefragt. aber das könnten wir ja morgen auch noch machen.

danke für eure lieben grüße - uns ist zwar irgendwie noch komisch, aber es geht schon wieder.

Bruacht er auch normalerweise gar nicht. Wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde und an der Unfallstelle es so an die Beamten weitergegeben wurde, wird sowieso eine Verkehrsunfallfluchtanzeige gefertigt. Aber nachfragen könnt ihr ja mal.

Aber wenn sich niemand das Kennzeichen bzw. zumindest aber mal fragmentarisch gemerkt hat, steht die Chance eher gering, dass er gefunden wird.
Außer er hat so ein schlechtes Gewissen, dass er sich selbst stellt.
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

Also ich kenne das so, dass man auf alle Fälle zivilrechtlich noch was machen muss - oder ist das inzwischen nicht mehr aktuell??

Grübelgrüße

Rosi
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

Also ich kenne das so, dass man auf alle Fälle zivilrechtlich noch was machen muss - oder ist das inzwischen nicht mehr aktuell??

Grübelgrüße

Rosi

Zivilrechtliches ergibt sich aus dem BGB und das hat mit der Polizei wenig zu tun.
Was für die Versicherung benötigt wird ist die Tagebuchnummer unter der der Unfall bearbeitet wird.

Zivilrechtliches muß über einen Anwalt geklärt werden. Aber ohne den Unfallverursacher wird es schwierig, denn wenn will man den schadensrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist.

Viele sind der Meinung wen die Polizei zu einem Verkehrsunfall gerufen wird, wird über diese auch automatisch die Schadensregulierung übernommen. D.h. es wird angenommen, dass wir dafür sorgen, dass die gegnerische Seite den Unfall bezahlt egal wie. Aber die Polizei ist dafür da, den Verursacher zu ermitteln und dafür zu Sorgen, dass er entsprechend dem Vergehen belangt wird.
Heist, entweder wird ein Bußgeld fällig oder es fällt unter das Strafrecht, dann gibt es eben eine Anzeige wegen Flucht, Alkohol, fahrlässige Körperverletzung usw...
Aber davon sind zivilrechtliche Forderungen noch nicht abgedeckt, die muß man selbst oder über einen Anwalt geltend machen.
Der Anwalt fordert normalerweise von der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Akte an, um sich einen Überlick zu verschaffen und die Forderung entsprechend zu stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

Ja, genau, sowas hatt eich im Kopf.

Und um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist es doch wichtig, zumindest gegen Unbekannt anzeige zu erstatten, oder? :???:
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Unfall mit FAHRERFLUCHT

Ja, genau, sowas hatt eich im Kopf.

Und um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist es doch wichtig, zumindest gegen Unbekannt anzeige zu erstatten, oder? :???:

Nein braucht sie nicht.
Die Polizei hat ja schon den Unfall aufgenommen. Dann braucht es keine weitere Anzeige mehr. Das wäre ja doppelt gemoppelt.
Das einzige wäre, dass ich nochmal nachfragen würde, ob sich der Verursacher vielleicht doch gemeldet hat und ich würde mir die Tagebuchnummer geben lassen.
 
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