AW: Unfall bei glatteis:::teilschuld????
es kommt auf den Schaden an. Wenn es pillepalle ist (für die Versicherung) wird sie zahlen und gut is. Wenn es etwas größeres ist oder die Unfallverursacherin schildert das Ereignis nun gaaaaaaaaaaaaanz anders, wird ein Gutachter bemüht.
Und es ist erstaunlich, was Gutachter alles nur anhand der Unfallspuren herausfinden.

Er wird ziemlich genau sagen können, mit welcher Aufprallgeschwindigkeit der Unfall von Statten ging und auch, ob beide Fahrzeuge in Bewegung waren oder nur eins.
An Stelle deiner Kollegin würde ich mich jetzt sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen. Sie hat einen Direkatanspruch nach § 3 PflVG und sollte demnach nicht warten, bis sie von der Gegenseite etwas hört. Da wird dann auch die Frage geklärt, ob sie sofort reparieren lassen darf oder ob ein Gutachter kommen wird.
Arbeitsausfall? Wieso? Weil sie nicht zur Arbeit kommt? Sie hat Anspruch auf einen Mietwagen für die Reparaturdauer. Aber nicht einfach über die Werkstatt buchen, sondern mit dem Versicherer klären, welchen Pauschbetrag er für Mietwagen zahlt. Sonst kann sie auch Nutzungsausfall geltend machen, das gibt einen Pauschbetrag für jeden Tag. Muss sie halt sehen, wie dringend sie das Auto braucht. Außerdem gibt es auch noch die Auslagenpauschale für Telefon, Brief, sonstige Kosten. Früher waren das mal 40 DM, heute??? Muss man aber geltend machen, die wenigsten Versicherngen zahlen diese freiwillig.
Wenn sie verletzt wäre, hätte sie noch weitere Ansprüche, aber das ist ja glücklicherweise nicht der Fall.

Angela