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Neee, Lulu, das klappt nicht. Wenn du einvernehmlichen Sex nämlich ausnimmst, hast du genau die heutige Situation wieder. Dann muß bewiesen werden, daß der Sex eben *nicht* einvernehmlich war, Frau muß wieder kratzen und Richterin hätte gleiche Grundlage zum Rechtsprechen.Nein Salat: Besser wir schuetzen die Jugendlichen besser. Bei einvernehmlichem Sex in einer echten Beziehung wird es auch keinen Klaeger geben...
Lulu
Veto.Bei einvernehmlichem Sex in einer echten Beziehung wird es auch keinen Klaeger geben...
Hoihoi - ich rede nicht von 15 Jahren Altersunterschied etc sondern beziehe mich lediglich auf Paragraph 182, der sagt, dass Sex mit Personen unter 16 Jahren fuer ueber 21-jaehrige verboten ist, wenn die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt wird. Wenn Freifahrtscheine entstehen, weil die sexuelle Selbstbestimmung vor dem Richter erst dann ausgenutzt wird, wenn es zu sichtbaren Gewaltspuren kommt, dann sollte man im Sinne des Jugendschutzes vielleicht einfach den Sex von ueber 21-jaehrigen mit unter 16-jaehrigen ganz untersagen.Machst du aber generell jede Beziehung zwischen Menschen, die, sagen wir, 15 Jahre auseinander sind, strafbar, dann kann auch jede einvernehmliche Beziehung vor Gericht kommen, es muß nur ein neidischer Nachbar eine Anzeige machen.