Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

PePaMel

Dauerschnullerer
Hi,

hätte eine Frage, vielleicht hat da ja jemand Erfahrung. Wir sind vor 4 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen, die war bis auf ein Zimmer teilweise frisch vom Vermieter mit Raufasertapete tapeziert. Wir haben alle Räume weiß gestrichen. Jetzt ziehen wir aus und der neue Mieter möchte die Tapete entfernt haben. Wer ist denn nun dafür zuständig? Wir oder der Vermieter?

LG, Mel
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

Wenn der neue Mieter die Tapete nicht möchte, muss er sie selber entfernen.
Ihr müsst nur, soweit überhaupt nötig, streichen. Google doch mal nach "Renovierungsklausel". Möglicherweise müsst Ihr nicht einmal alle Räume streichen, irgendwas war da mit nach 5 Jahren, meine ich.
 

PePaMel

Dauerschnullerer
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

Danke für das Stichwort. Hab zwar schon gegoogelt, aber auf "Renovierungsklausel" bin ich nicht gekommen.

LG, Mel
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

Guck mal in den Mietvertrag, inzwischen gibt es ja wohl auch welche, in denen gar keine Rede mehr von Renovieren vor Auszug ist. Ansonsten steht dem Nachmieter gerade bei Rauhfaser meines Erachtens nach nur weiß gestrichen zu. Will er andere Tapete, muss er das machen.
 

Redviela

Hamsterwoman
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

Da der Vermieter die Tapete angebracht hat, ist es nicht eure Sache, das zu ändern. Wenn die Nachmieter das ändern, müssten die das u.U. sogar in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen, weil sie das geändert haben.
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

Schau Dir den Mietvertrag insgesamt nochmal gut an. Gegen früher sehr übliche Renovierungsklauseln gab es ein Gerichtsurteil und sie sind daher heute nicht mehr rechtskräftig, d.h. Du musst dich nicht danach richten auch wenn es im Mietvertrag steht. :winke:
 

PePaMel

Dauerschnullerer
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

Vielen Dank für Eure Antworten. Im Mietvertrag stehen verschiedene Beispiele fürs renovieren bei Auszug. Da das alles leider so komisch Formuliert ist, werd ich daraus nicht schlau.

Hab jetzt mal beim Mieterschutzbund nachgefragt, die konnten mir am Telefon nicht weiterhelfen. Sie meinten sie müssten den Vertrag sehen, jetzt hab ich dort einen Termin vereinbart.

Die Nachmieterin hat mir nämlich am Telefon gesagt, das die Vermieterin ihr gesagt hätte die Tapeten wären unsere Sache...

LG, Mel
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Übernommene Raufasertapete bei Auszug entfernen?

So richtig recht hat keiner von Euch schlauen Postern hier ;-)
Starre Fristen im MV sind verboten (alle 5 Jahre dies, alle 3 Jahre das usw)
Das man grundsätzlich nicht mehr renovieren muss stimmt genauso wenig,
wie das man mit weißer Farbe streichen muss...
...leider fehlt mir derzeit die Zeit um detaillierter darauf einzugehen.
Ich schaue aber gerne über den MV und sage dann, wie der Kauderwelsch zu übersetzten ist

LG Jesse
 
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