Tatbestand Fahrerflucht

Noreia

Familienmitglied
AW: Tatbestand Fahrerflucht

Hmm ich hab beruflich auch manchmal mit solchen "Fällen" im entferntesten Sinne zu tun.

Es wird erstmal so sein, dass deine Mutter bei der Polizei eine mündliche oder schriftliche Aussage machen muss. Darin kann sie dann genau äußern, was vorgefallen ist. Die Polizei wird dann entscheiden, ob sie es zur Staatsanwaltschaft schicken (wenn sie vom Tatbestand der Fahrerflucht überzeugt sind) oder eben nicht. Und dann wird die StA prüfen, ob da eventuell Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Bis dahin würde ich erstmal nichts unternehmen. Dass die Polizei die mögliche Straftat Fahrerflucht in den Raum gestellt hat, ist ja noch keine Verurteilung. Polizei, Staatsanwaltschaft etc. sind da dafür da, um sowas zu klären.

Also erstmal abwarten und Tee trinken. Rechtsbeistand würde ich mir erstmal nicht holen. Begleite deine Mutter doch zur Polizei bzgl. der Aussage. Kleiner Tipp: Genau lesen, was die Beamten da aufnehmen und erst dann unterschreiben wenn man damit einverstanden ist. Sollte es doch zur Anklage kommen (was ich nicht glaube) kann sie sich immer noch an einen Anwalt wenden.

LG
 
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