Suche Kenner f. Namensrecht

finchen2000

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AW: Suche Kenner f. Namensrecht

Ich doch schon wieder:

Zur Beantwortung deiner Frage ist es notwendig zu wissen, ob ihr bereits für euer gemeinsames Kind eine Sorgeerklärung abgegeben habt.
Dann hättet ihr bereits einmal das Recht bekommen, einen Nachnamen für das Kind zu bestimmen, also bei Unterschrift der Sorgeerklärung (dreimonatige Frist, in der ihr bestimmen konntet oder noch könnt, falls diese Erklärung noch keine drei Monate her ist).

Wenn nicht, beginnt die Frist erst mit der Eheschließung, also wenn ihr heiratet und einen Ehenamen bestimmt. Wenn ihr keinen Ehenamen bestimmen wollt, bleibt es bei der "einmaligen" Chance, die ihr damals hattet.

Außerdem:
Wer hat das Sorgerecht für dein älteres Kind? Du allein oder du mit dem Kindsvater? (Meine Schwester meint, dass sei wichtig, um die Frage umfassend zu beantworten).

Wäre es vielleicht eine Option das der Große (dazu braucht es aber die Zustimmung des leiblichen Vaters) den Namen Deines Mannes annimmt?

Das stimmt nur, wenn ihr beide das Sorgerecht habt, sonst kannst du das allein bestimmen.

Wenn du einen Doppelnamen annimmst, sind das rein rechtlich zwei Schritte: 1. ihr bestimmt einen Ehenamen, diesen erhält dann Kraft Gesetzes euer gemeinsames Kind, das das 5. Lebenjahr noch nicht vollendet hat
2. Du erklärst, dass du deinen vorherigen Namen voran- oder anstellen möchtest. So behältst du eben auch den Namen deines älteren Kindes, wenn du es nicht einbenennen kannst (wg. des Vater??) oder willst.

LG
Heike
 
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Finele

Fitznase
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Jeder behält seinen Nachnamen und der Jüngste sollte den Nachnamen von meinem Mann bekommen (ich würde meinen aus Rücksicht zum Großen behalten und später mit seiner Einwilligung den Namen von meinem Mann annehmen, damit er sich jetzt nicht ausgeschlossen fühlt)
Nun sagt mir die Standesbeamtin, dass der Jüngste seinen Geburtsnamen behalten muss. Wie blöd ist das denn :ochne:
Weiß jm wie das ist wenn ich einen Doppelnamen nehme, kann dann Ben den Namen von meinem Mann annehmen??
Vielen vielen Dank

War bei uns auch so :jaja:.
Meine Kleine hat mit der Hochzeit den Namen meines Mannes angenommen (=Familienname), vorher hatte sie meinen Mädchenname. Die Große trägt meinen "alten"Mädchenname und ich habe nen Doppelnamen aus altem Mädchennamen und neuem Familiennamen :jaja:.

Es geht ja um den Namen des Kleinen, oder :???:? Da ist die Konstellation wie bei uns.

Den Namen des Großen zu ändern wird sicher schwieriger :roll:.
 

Michi72

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Oh warum geht denn heutzutage das nicht mehr automatisch? :verdutz:
Als wir damals geheiratet hatten war Jasmin 3 Jahre alt und bekam direkt bei der Hochzeit ne neue Geburtsurkunde mit dem neuen Nachnamen.

Ich finde das schon affig, das das nicht mehr gehen soll. Ich kenne viele Kinder deren Eltern nicht verheiratet sind, die Kinder aber den Nachnamen des Vaters haben. So scheints also zu gehen.
 

Mela

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Das ist nur bei den Kindern so, bei denen der neue Ehemann nicht der Vater ist.

Oh warum geht denn heutzutage das nicht mehr automatisch? :verdutz:
Als wir damals geheiratet hatten war Jasmin 3 Jahre alt und bekam direkt bei der Hochzeit ne neue Geburtsurkunde mit dem neuen Nachnamen.

Ich finde das schon affig, das das nicht mehr gehen soll. Ich kenne viele Kinder deren Eltern nicht verheiratet sind, die Kinder aber den Nachnamen des Vaters haben. So scheints also zu gehen.
 

finchen2000

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Das ist nur so, wenn das Kind nicht den Namen des Vaters hat. Wenn es zB ein alter Ehename ist, muss der Vater auch bei alleinigem Sorgerecht zustimmen.

Das stimmt, klar, wir (meine Schwester und ich) sind jetzt mal davon ausgegangen, dass der "Nachname" von dem sie schrieb, kein "alter Ehename", sondern ihr Mädchenname ist.

Das las sich irgendwie so..

Na, mal sehen, was sie schreibt.

LG
Heike
 

Thalea

(E)I-App
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Unser Sohn hat auch den Nachnamen meines Mannes, allerdings haben wir das damals bei der Anmeldung am Standesamt so bestimmt, da klar ist, dass wir noch heiraten werden und wir uns einfach Papierkram sparen wollten.
 

bula175

Geliebte(r)
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Ich doch schon wieder:

Zur Beantwortung deiner Frage ist es notwendig zu wissen, ob ihr bereits für euer gemeinsames Kind eine Sorgeerklärung abgegeben habt.
Dann hättet ihr bereits einmal das Recht bekommen, einen Nachnamen für das Kind zu bestimmen, also bei Unterschrift der Sorgeerklärung (dreimonatige Frist, in der ihr bestimmen konntet oder noch könnt, falls diese Erklärung noch keine drei Monate her ist).

Außerdem:
Wer hat das Sorgerecht für dein älteres Kind? Du allein oder du mit dem Kindsvater? (Meine Schwester meint, dass sei wichtig, um die Frage umfassend zu beantworten).

Hallo Heike,
für den kleinen haben wir eine Sorgeerklärung abgegeben, und meinen Namen als Familienname für ihn gewählt (weil mein Mann zu diesem Zeitpunkt noch nicht heiraten wollte-auch später nicht) Und für die Jungs habe ich dann schön gefunden, dass sie einen Namen haben.
Das Sorgerecht für den Großen teile ich mir mit meinem Ex-Mann (verstehen uns gut, es stand zum Beispiel aber nie die Frage im Raum den Großen umbenennen zu lassen)
Iris
 
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