Dannie und die 4 Zwerge
Streber
Huhu an diejenigen die Ahnung von Steuern etc. haben:
Ich arbeite im öff.Dienst und bearbeite Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz.
Ab und zu entstehen dabei unseren Dienstreisenden sehr geringe zu versteuernede Beträge. Gibt es da eine "Kleinbetragsregelung"? Ich scheue mich, z. B. 1,50 Euro nachversteuern zu lassen... (welch Aufwand!!!). Finanzamt gibt uns keine Auskunft- wir sollten unseren Steuerberater fragen:rolleyes:! Wir haben aber gar keinen...!
Wer kann mir also helfen...? DANKESCHÖN!
Ich arbeite im öff.Dienst und bearbeite Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz.
Ab und zu entstehen dabei unseren Dienstreisenden sehr geringe zu versteuernede Beträge. Gibt es da eine "Kleinbetragsregelung"? Ich scheue mich, z. B. 1,50 Euro nachversteuern zu lassen... (welch Aufwand!!!). Finanzamt gibt uns keine Auskunft- wir sollten unseren Steuerberater fragen:rolleyes:! Wir haben aber gar keinen...!
Wer kann mir also helfen...? DANKESCHÖN!