Steuererklärung - Frage

Frau Mami

Siedler
Hallo ihr Lieben! Hier hat doch irgendwer immer einen Plan - und ich brauch kurz mal Hilfe.

Ich brüte grad über unserer Steuererklärung (soweit kein Problem), hab aber jetzt mal ne Frage. Männe hat im letzten Jahr Unterhalt für seine uneheliche Tochter gezahlt. Wird das auch angegeben, und wenn ja, wo?

Vielen Dank erstmal! :winke:
 

Su

Das Luder
AW: Steuererklärung - Frage

Nein, Kindesunterhalt ist nicht abzugsfähig. Man kann ja auch nicht dern Unterhalt für seine, bei sich lebenden Kinder absetzen ;-)

LG
Su
 

Frau Mami

Siedler
AW: Steuererklärung - Frage

Ja, eben - aber vor zwei Jahren hat der Fritze, der uns damals die Steuer gemacht hat, eben so was gesagt, als könnte man das absetzen. Ist mir eben auch komisch vorgekommen!

Danke dir erstmal. Damit ist die Steuer für das Jahr fertig :bravo::bravo::bravo:
 

Su

Das Luder
AW: Steuererklärung - Frage

...manchmal wird es mit dem Unerhalt an die Exfrau verwechselt, den kann man absetzten, wenn ihn die Frau in Ihrer Steuererklärung dann als Einnahmen angibt, macht Sinn wenn die Exfrau kein Einkommen hat.....

LG
Su
 

Frau Mami

Siedler
AW: Steuererklärung - Frage

Hmm - naja ne Exfrau hat er ja nicht (wenn die Mutter seiner "anderen Tochter" auch noch seine Exfrau gewesen wär, hätt ich ne glaub ich nimmer haben wollen :rolleyes:). Gut, das Mädchen kann ja nix für und ist ja auch ne Nette und Liebe. Und GSD lebt sie nicht bei ihrer Mutter, was den Umgang sehr erleichtert.

Alles klar, liebe Su, ich dank dir!:winke:
 
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