Sorgerechtsfrage

Regina

Gehört zum Inventar
Hallo,

kennt sich hier jemand aus mit den Sorgerecht. Es geht hier nicht um Scheidung, sondern darum, was mit unserem Kind passiert, falls wir sterben. Wir möchten es gerne festlegen, dass Sie dann zwingend nach Deutschland kommt zu ihren Großeltern. Wir werden es zwar auch in Deutschland bei einem Notar machen, aber bis dahin, sollte es wenigstens schriftlich festgelegt sein. Daher bräuchten wir ein wenig unterstützung, wie man soetwas am besten schreibt.

Antworten geren auch per PN

LG Regina
 

talnadjöfull

Bücherwurm
AW: Sorgerechtsfrage

Häng mich mal dran an die Frage, allerdings wären es bei uns nicht die naheliegenden Großeltern am Ort, sondern Männes Neffe in seinem Heimatort.

Ich meine allerdings, dass so etwas nicht geht, sondern das Jugendamt da mitspricht. Laney hatte mal eine ähnliche Frage, da ging es aber nicht um Verwandte sondern um eine Freundin, die das Kind dann nehmen sollte.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Sorgerechtsfrage

Das Sorgerecht geht in D auf die nächsten Verwandten über. Kontrolliert in jedem Fall vom Gericht, das allen regelungen zustimmen muss. Man kann entsprechende regelungen auch notariell hinterlegen. Die sind aber nur (starke) Meinungskundgebung in den Notfällen. Sorgerecht bei den Großeltern ist ja sogar das Übliche. Insofern stellt sich nur die Frage, welche... Da ist Eure Entscheidung wichtige Stütze... hinterlegt werden kann soetwas mit dem Testament bzw. ins Testament einfließen. Dies sichert, dass es "gehört" wird im Fall der Fälle...
 

Regina

Gehört zum Inventar
AW: Sorgerechtsfrage

Das Sorgerecht geht in D auf die nächsten Verwandten über. Kontrolliert in jedem Fall vom Gericht, das allen regelungen zustimmen muss. Man kann entsprechende regelungen auch notariell hinterlegen. Die sind aber nur (starke) Meinungskundgebung in den Notfällen. Sorgerecht bei den Großeltern ist ja sogar das Übliche. Insofern stellt sich nur die Frage, welche... Da ist Eure Entscheidung wichtige Stütze... hinterlegt werden kann soetwas mit dem Testament bzw. ins Testament einfließen. Dies sichert, dass es "gehört" wird im Fall der Fälle...

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Dass in D das Sorgerecht an die Verwandten geht ist mir klar. Unser Problem ist, dass wir hier in USA leben und Sophia auch einen Amerikanischen Pass hat, weil sie ja hier geboren ist. Vielleicht ist es auch übertrieben, aber ich trau diesem Staat hier net mal so weit wie ich spucken kann und möchte es auf alle Fälle schriftlich festlegen, dass sie zu ihren Großeltern, nach Deutschland kommt. Wir werden es an Weihnachten beim Notar festlegen, aber für die Zeit bis dahin.

Ich bräuchte nur unterstützung in der Formulierung.

LG Regina
 

nico74

Familienmitglied
AW: Sorgerechtsfrage

Hallo Regina,

was Du möchtest, ist ein Sorgerechtstestament verfassen. Hierfür gelten nach deutschem Recht (gilt für Dich, wenn Du deutsche Staatsangehörige bist), die Vorschriften zur Erstellung eine Testaments. Dieses muss entweder notariell oder privatschriftlich sein; bei letzterem muss jedes Wort eigenhändig geschrieben sein, das Testament muss unterschrieben sein und sollte Ort und Datum enthalten. Mit Deinem Mann kannst Du ein gemeinschaftliches Testament machen, das muss nur einer selbst schreiben, der andere unterschreibt mit (aber nur, wenn ihr verheiratet seid!)

Inhaltlich möchtest Du wohl einen Vormund für Deine Kinder benennen. Du solltest klarstellen, ob Du eine oder mehrere Personen gemeinsam benennst (bei letzterem müssen immer beide bei der Vertretung der Kinder handeln). Du solltest auch Ersatz-Vormünder festlegen, für den Fall, dass die Benannten das Amt nicht annehmen können. Letztlich empfiehlt sich noch, den Vormund von allen gesetzlichen Vorschriften, bei denen Befreiung erteilt werden kann, zu befreien, sonst unterliegt er - vor allem was die Vermögenssorge betrifft recht engen Beschränkungen (z.B. Geld nur "mündelsicher" anzulegen).

Was ich Dir allerdings nicht beantworten kann, ist, inwieweit amerikanische Gerichte sich an ein solches Sorgerechtstestament halten müssen. Ich würde Dir deswegen raten, Dich auch in den USA beraten zu lassen, ob nach dortigem Recht (ist von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich) eine solche Vormundbenennung überhaupt möglich ist. Ein deutsches Gericht würde bei doppelter Staatsangehörigkeit, wenn zumindest die Deutsche dabei ist, deutsches Recht anwenden. Wie ein amerikanisches Gericht dies sieht, vor allem, wenn Deine Tochter auch Amerikanerin ist, weiß ich nicht.
 

La Bimme

Leseratte
Moderatorin
AW: Sorgerechtsfrage

Inhaltlich möchtest Du wohl einen Vormund für Deine Kinder benennen
Nicht nur inhaltlich, sondern auch formell:
Da Sorgerecht (mit dieser Bezeichnung) kann nach Auskunft des JA, das ich befragt habe, nur an die leiblichen Eltern gehen. Alles andere sei Vormundschaft.
Ergänze ich nur, damit es wegen der Formulierungen evtl. später nicht Huddeleien gibt...
 
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