Sonderausgaben für's Kind... (wie) teilt Ihr das?

Tulpinchen

goes Hollywood
Noch als ich mit Stefan zusammen war, hat er mal so nebenbei bemerkt, daß ihm eigentlich die Hälfte des Geldes, das ich bei eBay mit gebrauchten Kindersachen "verdiene", zustünde, weil die Sachen ja immerhin uns beiden bzw. unserer gemeinsamen Tochter geschenkt worden wären.
Ich finde das nicht, weil ich zum einen die Arbeit mit den eBay-Sachen hab (und ja auch die Gebühren dafür zahle) und zum anderen habe ich zugunsten unseres Kindes meinen Job und noch einiges mehr aufgegeben, so daß ich mir diesen "Nebenverdienst" wohlverdient habe.

Mittlerweile bin ich alleinerziehend und es stehen dummerweise fast zeitgleich drei größere Anschaffungen an: Hochstuhl, Fahrradanhänger und größerer Kindersitz.
Ich habe Stefan als Mitfinanzier gar nicht erst in Betracht gezogen (zumal er ja monatlich sowieso schon an Marlene zahlt), weil ich aufgrund der alten Diskussion aber auch keinen Bock habe, mit ihm in 10 Jahren, wenn Marlene aus dem TrippTrapp rausgewachsen ist, abzurechnen, wieviel der Stuhl bei eBay (oder wo auch immer) gebracht hat und wieviel ihm davon zustünde.

Meine Ma, die mir bei solchen Anschaffungen wirklich gern unter die Arme greift, meinte aber, sie fände das ein starkes Stück, daß Stefan sich immer schön die Rosinen (sprich jeden zweiten Samstag mit Marlene) rauspickt, mir die Arbeit überläßt und hinterher noch die Hand aufhält. Und daß ich ihn um Kohle für derartige Sonderausgaben anhauen soll.

Ich finde, daß sie recht hat und wäre der Diskussion mit ihm um des lieben oberflächlichen Friedens willen (gestritten haben wir wirklich genug) gerne aus dem Weg gegangen.
Bevor ich mich aber nun in den "Kampf" stürze, wüßte ich gern mal, wie andere Alleinerziehende das so machen?
 
M

Melanie und Lea Marie

Hallo

ich würde es Ihm auch sagen - es ist ja auch sein Kind also muss er solche Sonderausgaben auch mit tragen.
 
G

gabriela

hallo,

also, "anhauen" würde ich ihn nicht, aber es wäre recht und billig dass es sich an den extrakosten beteiligt. so kleinkariert wie dei ex aber kommt, hätte ich auch meine bedenken diesbezüglich. versuche mit ihm zu reden, dass du nicht für deine schminksachen geld verlangst und dass es ihm auch einiges daran liegen sollte, wenn es seinem kind an nichts mangelt. zeigt er keine einsicht, würde ich schauen, dass ich alleine klar komme mit dem kind. rechtlich gesehen, muss er nicht mehr zahlen als der unterhalt festgelegt wurde, auch wenn das ungerecht ist. schön ist es, wenn man sich versteht und wenn beide gemeinsam für das kind alles tun, aber als allein erziehende solltest du nicht auf dein ex bauen, auch nicht finanziell.

grüsse,
gabriela
 

lulu

Königin der Nacht
Hi Tulpinchen :winke:!

Ich bin zwar nicht alleinerziehend, sehe die Sache aber ähnlich wie Gabriela.
Auch kann es gut sein, daß Dein Ex zwar einsichtig bezüglich der Anschaffung eines Hochstuhls ist, aber der Meinung ist es muß ja nicht der teuerste der teuersten sein. Wenn er dann Geld zuschießt, hat er auch ein Mitspracherecht bezüglich der Preisklasse. Weiß ja nicht, wie er das sieht mit Qualitätsprodukten bei Kindern.
Ebay-Gewinn teilen ist Quatsch. Ich finde, da hast Du das Argument, daß Du das Geld für Neuanschaffungen für Marlene benutzt und so eben Geschenke an Euch/sie wieder in sie fließen.

Ansonsten tröste Dich. Drei große Neuanschaffungen gleichzeitig können wir auch nicht finanzieren. Und somit haben wir immer noch keinen Fahrradanhänger, obwohl wir große Fahrradfans und -nutzer sind... Und einer unserer Hochstühle war auch ein Geburtstagsgeschenk der Großeltern :jaja:.

Lulu
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Danke für Eure Antworten, Ratschläge und Meinungen! :)

Als Stefan heute hier war, habe ich ihn mal darauf angesprochen, wie wir zusätzliche "Großanschaffungen" grundsätzlich handhaben könnten.
Auch wenn er keine Purzelbäume vor Freude gemacht hat, schien es ihm einleuchtend, daß sowas ihn ja doch auch irgendwie mitbetrifft.
Seinen leisen Einwurf, daß ich mich ja dann ebenso an seinem neuen Motorrad beteiligen könnte, weil er damit ja schneller bei uns wäre, hab ich überhaupt nicht gehört. *Vogelzeig* :shock:

Er will sich nun überlegen, in welcher Höhe er sich an den Kosten zu beteiligen gedenkt. :-?

Von dem Fahrradanhänger hab ich ihm erst gar nichts erzählt. Der steht wirklich als letztes hinten an, Lulu, da gebe ich Dir recht.
Der Hochstuhl war halt wichtig, der Autositz wird noch ein paar Wochen Zeit haben und dann kann ich immer noch sehen, ob/wie ich das mit dem Anhänger geschnackelt kriegen könnte. Bis dahin hab ich ja vielleicht mal wieder ein bißchen für eBay entrümpelt :-D

EBay ist übrigens mit der Grund, warum ich mich nach langem Hin- und Her schließlich doch für einen TrippTrapp entschieden hab: Den können wir lange nutzen und er behält dennoch einen guten Wiederverkaufswert. Unseren alten, klapperigen Hochstuhl stell ich zu Stefan...für ganz umsonst! :)

Eigentlich doof, daß das Thema "Geld" bei uns so ein heißes Eisen ist. War es aber irgendwie schon immer. Ist das bei Euch auch so? Daß deshalb nie ein handfester Streit entstanden ist, lag wohl daran, daß ich meist klein beigegeben hab, weil mir so eine Korinthenkackerei einfach zu affig ist.
Außer, als er mal meinte (da waren wir noch zusammen), daß ich die Telefonrechnung allein zahlen sollte, weil er ja täglich gut 12 Stunden außer Haus sei und alle Telefonate vom Büro aus führen würde. Dabei hab ich eh kaum telefoniert. :shock:

Schade, ansonsten verstehen wir uns oberflächlich gesehen nämlich echt prima, wenn man bedenkt, daß wir uns im Oktober erst getrennt haben. :???:
 

Corinna

Forenomi
Hallo Tulpinchen!

Ich war einige Jahre allein erziehend und habe leider auch so einen Ex-Mann, der weiß, wie er sich vor den Kosten drücken kann...

Rechtlich gesehen gibt es Sonderausgaben, die er, ob er will oder nicht, mittragen MUSS!!!
(Trotz Kindesunterhalt!!!)

Erkundige dich doch mal bei dem für dich zuständigen Familiengericht.
Also Einschulung z.B. oder erste Kommunion/Konfirmation gehören zu den Sonderausgaben, die er zur Hälfte mittragen muß.

In wie weit er auch für Kleidung u.s.w. mit- aufkommen muß weiß ich allerdings nicht!

Von den Sachen, die du bei Ebay versteigerst, würde ich ihm nichts geben, hilft es dir doch, neue Sachen für dein Kind zu finanzieren!


Ich allerdings mußte alles immer allein auf die Reihe kriegen... (Ich bekam seinerzeit noch Sozialhilfe, als ich dann arbeiten war, mußte ich mir so und so oft unbezahlten Urlaub für die Kinder nehmen - sprich: Es gab kein Geld! Und meinen Herrn Ex-Ehegatten interessierte es nicht die Bohne! Er hat seine Kinder vor sieben einhalb Jahren das letzte mal besucht...Sagt wohl alles, oder?!!)
Sei also froh, so lange er noch mit sich reden läßt!!
Sollte er irgendwann auf stur schalten, scheue dich nicht davor, einen Anwalt einzuschalten! Es ist schließlich nicht für Dich, sondern für EUER KIND!!!


Liebe Grüße,
Corinna
 
G

gabriela

hallo corinna,

das interessiert mich jetzt aber sehr stark. ich habe noch nie gehört, dass RECHTLICH gesehen, sonderausgaben vom vater mitfinaziert werden MÜSSEN :???: kindesunterhalt wird auf einer summe festgelegt und damit hat sich. dass neben dem täglichen unterhalt auch ein paar andere sachen geld kosten - und zwar mehr als der unterhalt - das dürfte jeder vater wissen und muss mit seinem gewissen vereinbaren, ob er noch etwas dazu zahlt. rechtlich kann man ihn nicht anbelangen. es würde mich aber interessieren, ob mein wissen veraltet ist.

was so viel mehr bei der einschulung an kosten kommt, als jedem frühjahr/herbst, wenn neue schuhe und klamotten drin sein sollen, weiss ich nicht. ebenfalls bei der kommunion/kinformation, wo meistens aber die paten zahlen. das sind für mich keine sonderausgaben, die RECHTLICH als ausnahme gelten könnten.

grüsse,
gabriela
 

Finele

Fitznase
Hallo Gabriela,

nur ganz kurz:
guck` mal hier -->
www.famrb.de/ famrb_media/informativ_abc_tabelle_internet.rtf

Alles Gerichtsentscheidungen, von daher sicher nervenaufreibend und kostspielig, diese durchsetzen zu können. Immer alles über Gericht, Anwalt, Jugendamt durchsetzen zu lassen.... :( :-?

LG Wencke
 
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