Selbstständig Machen

lukasmateo

Dauerschnullerer
Hallo Zusammen,

mein Partner wird sich wohl selbstständig machen... Wisst Ihr ob man von der Arge noch etwas dazu bekommt? Es gab doch mal so eine Unterstützung für die Ich AGs. Weis jemand ob das noch gültig ist oder es sonst noch etwas gibt?
Wir möchten uns gerne vor einem evtl. Gespräch gut informieren. Bekanntlich rücken die ämter ja nicht so schnell irgend etwas raus...
Ich freue mich über Antworten!
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Selbstständig Machen

Hm, soweit ich das mitbekommen habe, ist das von Land zu Land unterschiedlich.

Es wäre ech zu raten, dass dein Mann bei einem Existenzgründungsseminar mitmacht. Viele Ämter bieten das auch vor Ort an. Da wird ihm dann auch genau mitgeteilt, wie er wo an Gelder kommt.

:winke:

Rosi,
selbständig in Hessen.
 

Nemo

nah am See
AW: Selbstständig Machen

Soweit ich weiß gibt es noch Zuschüsse aber die Bedingungen sind wohl deutlich verschärft worden..Vielleicht weiß die Claudia (happyfrolic) genaueres....

Viele Grüße
Sandra
 

Annette

Die Nette
AW: Selbstständig Machen

Hat er bisher ALG bezogen? Dann bekommt er Zuschüsse, zumindest in BW.
Außerdem bekommt er noch zusätzlich Zuschuss zur KK.
Ich war nicht arbeitslos gemeldet (weil Elternzeit) und hab somit gar keine Zuschüsse bekommen.

Grüße
Annette
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Selbstständig Machen

Schau mal hier:

http://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/selbststaendigkeit/

Wenn Ihr Arbeitslosengeld II bezieht, sollte Dein Partner sich an seinen zuständigen Arbeitsvermittler wenden und einen Beratungstermin ausmachen. Auf Förderleistungen zur Existenzgründung besteht kein Rechtsanspruch, die Hürden, die die Jobcenter setzen, sind absichtlich relativ hoch. Man benötigt ein genau durchdachtes, nachvollziehbares Konzept, mit dem erkennbar gute Chancen bestehen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Da gehört nicht nur eine Beschreibung der Geschäftsidee dazu, sondern auch Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Zu den konkreten Höhen kann auch nur der zuständige Vermittler etwas sagen, die Leistungen können von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich festgelegt sein. Teilweise bieten die JC Existenzgründungsseminare an, manche arbeiten auch mit Stellen wie den Ämtern für Wirtschaftsförderung zusammen, um möglichst komplette Beratung anzubieten und auch für sich kompetente Partner bei der Entscheidung über Förderfähigkeit von Vorhaben ins Boot zu holen.

Die Unterstützung für die Ich-AGs hieß Existenzgründungszuschuss und war eine Leistung der Agentur für Arbeit, Voraussetzung war der Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGBIII, inzwischen lautet die Bezeichnung Gründungszuschuss. Die Förderung für Bezieher von Leistungen nach dem SGBII, die bei Existenzgründung zusätzlich zu Regelleistung und Kosten der Unterkunft gezahlt werden kann, heißt Einstiegsgeld. Ausserdem kann ggfs. ein Existenzgründungsdarlehen/Sachkostenzuschuß gewährt werden.

Selbstverständlich kann man sich auch unabhängig von den Jobcentern nach Fördermöglichkeiten erkundigen, z.B. bei den Kammern, die bieten auch Existenzgründungsberatung. Wenn man aber einmal im Bezug von AlgII gelandet ist, wird es erfahrungsgemäß schwierig, Gelder aus anderen Förderprojekten zu erhalten....
 
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