Birgit.74
Sushifee
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung mit 250 € Selbstbeteiligung.
Diese werden wir nun in Anspruch nehmen, da Klage gegen einen Bescheid erhoben werden soll.
Nun haben wir einen Termin beim Rechtsanwalt, der uns in diesem Rechtsstreit noch nicht vertreten hat, denn bisher haben wir den Schriftverkehr alleine gemacht.
Nun meine Frage:
Sollte der Rechtsanwalt bei unserem Erstgespräch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, müssen wir dann die Gebühren für diese Erstberatung (die ja in der Regel auch schon ordentlich ein paar Euro´s kostet) bis zu 250 € selbst zahlen ?
Diese werden wir nun in Anspruch nehmen, da Klage gegen einen Bescheid erhoben werden soll.
Nun haben wir einen Termin beim Rechtsanwalt, der uns in diesem Rechtsstreit noch nicht vertreten hat, denn bisher haben wir den Schriftverkehr alleine gemacht.
Nun meine Frage:
Sollte der Rechtsanwalt bei unserem Erstgespräch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, müssen wir dann die Gebühren für diese Erstberatung (die ja in der Regel auch schon ordentlich ein paar Euro´s kostet) bis zu 250 € selbst zahlen ?