Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Birgit.74

Sushifee
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung mit 250 € Selbstbeteiligung.

Diese werden wir nun in Anspruch nehmen, da Klage gegen einen Bescheid erhoben werden soll.

Nun haben wir einen Termin beim Rechtsanwalt, der uns in diesem Rechtsstreit noch nicht vertreten hat, denn bisher haben wir den Schriftverkehr alleine gemacht.

Nun meine Frage:

Sollte der Rechtsanwalt bei unserem Erstgespräch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, müssen wir dann die Gebühren für diese Erstberatung (die ja in der Regel auch schon ordentlich ein paar Euro´s kostet) bis zu 250 € selbst zahlen ?
 

suchtleser

Hühnerflüsterin
AW: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Hat euer Rechtsschutz keine Anwaltshotline?

Das haben viele inzwischen und wenn ich mir wegen irgendwas nicht sicher bin rufe ich dort einfach an und kriege schnell eine Vorabauskunft...

Zur Frage weiss ich es nicht sicher, wahrscheinlich müsst ihr das aber selbst zahlen ( glaube ich ):-( Wo issn Angela, die weiss das !!
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

doch, wir haben so eine Anwaltshotline, aber das Budget haben wir für dieses Jahr schon voll ausgeschöpft ( in der gleichen Angelegenheit aber auf anderen Rechtsgebieten) :(
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

:winke:

ja, das müsstet ihr dann selbst bezahlen. Und auch wenn es zur Klage kommt, weil der Anwalt euch zurät - mit 250,00 Euro seid ihr dann auf jeden Fall dabei.

Liebe Grüße
Angela
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Das habe ich ja schon fast befürchet :(

Aber wenn wir die Klage gewinnen, dann muss uns doch der Gegner die Kosten erstatten, oder ?
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

:winke:

du, das weiß ich nicht genau, ob es da einen Anspruch an den Beklagten gibt. Einerseits: Was hat er mit eurem Versicherungsvertrag und den Modalitäten zu tun? Andererseits: Ihr müsst das Geld bezahlen, weil ihr euer Recht einklagt.

Da würde ich dann den Anwalt fragen bzw. denke ich, dass er das direkt in die Klage mit reinpacken müsste, damit das Urteil dementsprechend gesprochen wird.

Liebe Grüße
Angela
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Vielen Dank Ihr Beiden :winke:

Na, ich bin ja mal gespannt was der Rechtsanwalt zu den Bescheiden überhaupt sagt ! :roll:

Ich kenne das ja normalerweise so :

1. Bescheid = dagegen ist Widerspruch möglich.
Wir haben auch Widerspruch eingelegt.

Dann kam der 2. Bescheid = dagegen müsste eigentlich schon direkt die Klage möglich sein.
Laut Bescheid war aber wieder nur Widerspruch möglich. Haben wir also Widerspruch eingelegt.

Nun kam der 3. Bescheid = dagegen können wir nun klagen.

Ich bin so brastig, weil die auf unsere Widerspruchsbegründung überhaupt nicht eingegangen sind. Wären Sie mal auf unsere Argumente eingegangen und hätten mir die Rechtslage erläutert, dann wäre ich heute vielleicht schlauer und könnte beurteilen bzw. nachvollziehen ob das Recht oder Unrecht ist. Aber da hat die eine Stelle von der anderen einfach nur die Argumente abgetippt :ochne:

Wir werden daher auf jeden Fall den Termin beim Rechtsanwalt warnehmen, bin ja mal gepannt und werde dann gerne hier berichten..
 
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