selbst krankenversichern

helenahg

Familienmitglied
AW: selbst krankenversichern

Grundsätzlich ist es schon mal so, dass Dich die gesetzlichen KK nicht ablehnen dürfen, es sei denn, Du warst vorher mal privat versichert. Warst Du privat versichert, dann gibt es Umstände, nach denen Du wieder in die gesetzliche darfst, oder auch nicht.

Wie das mit Unterhalt und Scheidung ist, weiß ich nicht. Der Unterhalt für das Kind dürfte m.E. aber nicht in die Berechnung eingehen, ist ja nicht Dein Geld. Der Mindestsatz ist übrigens berechnet auf ein eigenes Einkommen von ca. 850€ (als Ehefrau von privat vers. Männern) bzw. ca. 1200€ bei Selbständigen. Wie es in Deinem Fall wäre, keine Ahnung.
 

Kathi

Dino
AW: selbst krankenversichern

Wenn du kein Einkommen hast, zahlst du als freiwillige Versicherte den Mindestbeitrag, das sind ca. 150 Euro im Monat (inkl. Pflegeversicherung).

:winke:
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: selbst krankenversichern

hmm das beruhigt mich nun doch schon n Bissel!!!

Werd am Mo mal meine Versicherung anrufen. Ich hatte noch Beträge im Kopf von den Zeiten in denen ich verheiratet war. Da hätte jedes Kind ne schöne Stange gekostet weil sie eben hätten bei meinem Ex privat versichert werden müssen. Deshalb waren sie schon immer mit bei mir mitdrin

lg

Mone
 

Su

Das Luder
AW: selbst krankenversichern

Wenn du kein Einkommen hast, zahlst du als freiwillige Versicherte den Mindestbeitrag, das sind ca. 150 Euro im Monat (inkl. Pflegeversicherung).

:winke:

Echt? Ich dachte der Mindestsatz liegt bei um die 300,00 Euro, die 150 Euro habe ich nur mal hingekriegt als markus noch gesetzlich versichert war und mein Einkommen noch sehr niedrig als Selbständige, der Tarif geht aber nur wenn der Partner mit drin ist.

Wenn der Mann übrigens privat versichert ist müssen die Kinder nur dann bei ihm mit versichert werden wenn sein Einkommen über 40.000 oder waren es 42.000 liegt.

Lg
Su
 

helenahg

Familienmitglied
AW: selbst krankenversichern

Wenn der Mann übrigens privat versichert ist müssen die Kinder nur dann bei ihm mit versichert werden wenn sein Einkommen über 40.000 oder waren es 42.000 liegt.

Die Kinder müssen nicht privat versichert werden, man kann die Kinder bei einem Elternteil nach Wahl versichern. Es ist nur die Frage, ob das Kind bei dem Elternteil mit der gesetzl. KK mitversichert wird, oder man es selbst zahlen muss. Hat der privat Versicherte das niedrigere Einkommen zum gesetzl. Versicherten, wird das Kind kostenfrei mitversichert. Verdient der privat Versicherte mehr, kann man das Kind auch bei der gesetzl. versichern, muss aber für das Kind Beiträge zahlen.
 

Su

Das Luder
AW: selbst krankenversichern

Die Kinder müssen nicht privat versichert werden, man kann die Kinder bei einem Elternteil nach Wahl versichern. Es ist nur die Frage, ob das Kind bei dem Elternteil mit der gesetzl. KK mitversichert wird, oder man es selbst zahlen muss. Hat der privat Versicherte das niedrigere Einkommen zum gesetzl. Versicherten, wird das Kind kostenfrei mitversichert. Verdient der privat Versicherte mehr, kann man das Kind auch bei der gesetzl. versichern, muss aber für das Kind Beiträge zahlen.

Aber angenommen die Frau verdient 15.000 und der Mann 17.000, kommt eben diese mindesthöhe s.o. zu tragen, ich habe mich da dieses Jahr genau infomiert, weil es uns betraf und die Kinder dürfen weiter bei der Frau beitragsfrei versichert bleiben, verdient aber der Mann 50.000 müssen sie extra versichert werden ob bei Mann oder Frau ist natürlich dann egal.

LG
Su
 

Kathi

Dino
AW: selbst krankenversichern

Su schau mal hier.

Wenn man kein Einkommen hat, dann wird angenommen, dass man ein Einkommen in Höhe von 851,67 Euro hat und davon werden die z.B. 14,9 % berechnet zzgl. Pflegeversicherung.

Wir standen im März mal vor dem "Problem", dass Tim nicht mehr bei mir familienversichert bleiben kann, da mein Mann "zuviel" :hahaha: verdient hat. Da uhn nur eine private KV nehmen wollte wegen des Asthmas und ich ihn letztendlich doch nicht privat versichern wollte, wäre nur die freiwillige gesetzliche KV geblieben mit o.g. Beitrag. Letztendlich war dem aber (zum Glück) nicht so, mein Mann hat dann doch nicht so viel, da er keine Jahressonderzahlungen erhält, sondern "nur" 12 Monate bezahlt bekommt.
 
Oben