Schulgeld bei nicht mehr schulpflichtigen Erwachsenen - von unserer Steuer absetzbar?

Sonne

Gehört zum Inventar
Huhu,

der Große wird ab August einen neuen Versuch in einer Schule starten. Die ist privat und wird natürlich von uns bezahlt , meine Frage dazu:

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen? Und ist es egal wer den Schulvertrag unterschrieben hat bzw. auf welchen Namen der Vertrag/die Rechnungen laufen? Als Volljähriger hat der Große den Vertrag geschlossen, aber wir bezahlen. Wäre schon schön wenn wir das bei der Steuererklärung mit angeben könnten.... und der Große macht zwar nächstes Jahr eine Erklärung, aber nur weil er in diesem Jahr ein paar Monate gearbeitet hat und ich erhoffe für ihn aufgrund des weiten Arbeitsweges eine schöne Rückzahlung.

Danke,

LG Nele
 

Schäfchen

Copilotin
Der Pilot meint, wenn du übergangspflichtig bist, ja. Uns geht das beim zweiten Kind jetzt auch so, dass es volljährig noch zur Schule geht.
 

Su

Das Luder
Wenn Anspruch auf Kindergeld besteht und es eine anerkannte Schule ist Ja. Leider halt mit der üblichen Regelung 30 % max. 5.000 Euro im Jahr.

Wichtig bei der eigenen Steuer des Kindes - NICHT die Zahlung der Krankenversicherung angeben sondern in der eigenen Steuererklärung geltend machen, das bringt mehr Rückerstattung. Wenn er nur einen TEil des Jahres gearbeitet hat wird er eh die Steuer zurück bekommen.
 

Sonne

Gehört zum Inventar
Ich danke Euch :heart:

Krankenversichert war er ja selbst. Ab Schulbeginn dann wieder über mich familienversichert.

Ist es denn egal, wer als Rechnungsempfänger auf der Rechnung steht? Dass wir Eltern das bezahlen sieht man auf dem Kontoauszug, würde das reichen?

Und der Große ist nicht mehr schulpflichtig, spielt das eine Rolle?

Kindergeld habe ich wieder beantragt, ich rechne fest damit dass die Bewilligung erteilt wird.

LG Nele
 

Su

Das Luder
Ich danke Euch :heart:

Krankenversichert war er ja selbst. Ab Schulbeginn dann wieder über mich familienversichert.

Ja trotzdem könnte ihr das bei Euch absetzen wenn er noch bei Euch wohnt und ihr für ihn gesorgt habt, habe ich ja extra den Link zu eingestellt - das lohnt wirklich. Es darf halt dann in seine Steuer nicht rein.

Ich glaube das ist egal mit dem Schulvertrag wichtig ist nur das mit dem Kindergeld aber ich kann noch mal nachgoogeln. ...
 

Su

Das Luder
Wichtig ist aber das die Schule halbwegs anerkannt ist, ich hatte mal eine Familie mit so einer Vorbereitungsschule für Abitur die war nicht anerkannt und das wurde abgelehnt!
 

Su

Das Luder
Die anderen Fragen werden auch in dem Link beantwortet, wie gesagt wenn Kindergeld zusteht könnten auch das Schulgeld abgesetzt werden.

Wobei es auch Möglichkeiten gibt ohne Kindergeld dann geht das über die Anlage U (Unterhalt)
 
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