Schule macht ja arm

KätheKate

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AW: Schule macht ja arm

ist bei uns aber auch so, berrit
willst du dein kind auf eine andere schule schicken, mußt du selbst die fahrkarten bezahlen

und hier gibt es ab den dritten kind nur 40% ermäßigung auf die schulbücher
 

Davids_Mama

Gute Fee
AW: Schule macht ja arm

Ich muss mein Kind auf eine andere Schule schicken, verzichte auf die Beförderung durch ein Taxi. Wenn die dann nicht die Buskarte zahlen, dann werd ich böse.

Wenn die Schulen gleichen Weg haben, also gleich viel km dann finde ich das übel.
 

hokasa

Gehört zum Inventar
AW: Schule macht ja arm

Das ist normal...bald kommt ja noch die ganzen Klassenfahrten und je nachdem wohin die fahren wird es etwas teuer. Also ich hatte z.B. in der 4 Klasse eine Abschlussfahrt, dann in der 5 Klasse eine Kennenlernfahrt, dann in der 8 Klasse auch eine und dann die Abschlussfahrt in der 10 Klasse und die kann teuer werden...ich glaube meine Mutter hatte damals(für die 10 Klasse) 400 DM gezahlt und wir sind nur nach Berlin gefahren.
In der Berufsschule musste ich für 3 Bücher ca.100€ zahlen :umfall:
Dazu kommt dann noch jedes Jahr neue Hefte, Mappen,...u.s.w. und zwischendurch auch, wenn was voll ist oder kaputt geht. Ach und Kopiergeld kommt irgendwann auch dazu!!!
Kurz gesagt Schule macht arm. :heul:
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Schule macht ja arm

Vielleicht hilft das Schreiben an das zuständige Sozialamt weiter:



Antrag auf Übernahme der Schulkosten

Sehr geehrte Damen und Herrn,

mein Sohn / meine Tochter ___________________ geb. am _______________
wird im Schuljahr 2008/2009 die ___. Klasse der folgenden Schule besuchen:
_____________________________________________ (Name und Anschrift der Schule)
Unsere Familie bezieht Leistungen nach dem SGB II (BG-Nr, ____________________, letzter Bescheid der ARGE/Optionskommune/des Jobcenters liegt in Kopie bei).

Als gesetzlicher Vertreter meines Kindes beantrage ich die Übernahme der mit dem Schulbesuch verbundenen in der Anlage genannten Kosten als gesetzliche(r) Vertreter(in) meines Kindes durch Ihre Behörde, hilfsweise eine sonst zuständige Behörde.

Begründung:

Meine Tochter/mein Sohn kann diese Kosten nicht aus dem Sozialgeld tragen. Dazu verweise ich auf den einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates vom 8.5.2008 (Drucksache 329/08 ), bestätigt durch den Bundesrat selbst mit Beschluss vom 23.5.2008 (Drs. 329/08 ), in dem festgestellt wurde:

"Darüber hinaus zeigt die Lebenswirklichkeit der Kinder, die Leistungen nach dem
SGB II oder SGB XII erhalten, dass notwendige Aufwendungen für besondere
Lernmittel (mit Ausnahme von Schulbüchern) für die Schule aus der Regelleistung
und Regelsatz für die Kinder nicht getragen werden können." Lernmittelfreie Schulbücher sind in meiner Aufstellung nicht enthalten. Ebenso wurde festgestellt, dass die bisherigen Leistungen nach dem SGB II/XII nicht für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ausreichen. Der Bundesrat hat zwar nur eine Überprüfung der Regelungen bis zum Jahresende 2008 verlangt, aber die Frage nach einer ausreichenden Bedarfsdeckung ist auch schon für den kommenden Schuljahresbeginn relevant.

Damit der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern aus einkommensschwachen Familien auf Chancengleichheit in der Bildung auch schon unter der jetzigen Rechtslage gewahrt bleibt, hält das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 3.12.07, L 7 AS 666/07 ER) einen Anspruch auf Leistungen nach § 73 SGB XII für gegeben (hier bezogen auf Fahrtkosten zur Schule). Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hielt bezogen auf den Eigenanteil an Lernmitteln ebenfalls diese Rechtsgrundlage für möglich, daneben auch § 23 Abs. 3 SGB II in einer "verfassungskonformen Erweiterung" (Beschluss vom 17.4.2008, L 7 B 47/08 AS). Auch der für das SGB II zuständige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Prof. Udsching, wies bereits darauf hin, dass die Kinderregelsätze unzureichend sind (http://www.zeit.de/online/2008/11/pm-hartz-iv).

Die beantragten Kosten sind somit verglichen mit dem Bedarf aller Leistungsempfänger eine besondere Bedarfslage, die nach Feststellung des Bundesrates nicht in der Regelleistung für Kinder und Jugendliche enthalten ist.

In Betracht kämen auch andere Lösungen, z.B. die Anrechnung des Schulbedarfs als notwendige Ausgaben beim Kindergeld oder ein nach § 23 Abs. 1 SGB II zu gewährendes und gem. § 44 SGB II zu erlassendes Darlehen. Da ich nicht abschätzen kann welche Möglichkeit von der Rechtsprechung schließlich anerkannt werden wird, die bisherigen LSG-Entscheidungen aber offenbar § 73 SGB XII für am ehesten zutreffend halten, stelle ich den Antrag zunächst an den Sozialhilfeträger. Ich beantrage dazu aus Billigkeitsgründen die Anwendung der Vermögensgrenzen aus dem SGB II, da die Bedarfsgemeinschaft insgesamt sonst durch die planwidrige Lücke im Gesetz nur aufgrund des Schulbesuchs benachteiligt wäre.

Zur Begründung verweise ich ergänzend auf die in der Internetseite
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/schulkosten.aspx
genannten Quellen.

Bitte überweisen Sie die - ggf. vorläufige und später mit anderen Sozialleistungsträgern auszugleichende – Leistung auf mein Konto Nr. ___________________ bei der Bank __________________________BLZ __________________. Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, teilen Sie mir dies bitte mit.

Die Auflistung des Bedarfs, soweit bis jetzt bekannt, finden Sie im Anhang. Diesen Antrag stelle ich auch im Namen des anderen Elternteils, soweit dieser sorgeberechtigt ist.

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung – bei Ablehnung mit schriftlicher Begründung – bis zum ________________2008 mit. Sonst müsste ich, um den Bedarf rechtzeitig zum Schulanfang decken zu können, beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Mit freundlichem Gruß

(Name)(Unterschrift)



Anlagen:
Kopie des letzten Bescheides über Arbeitslosengeld II
Schulbescheinigung
Aufstellung der durch den Schulbesuch erforderlichen Ausgaben
Anlage zum Antrag des Kindes ___________________________ (Vor- und Zuname)
vom ______________ an das Sozialamt der Stadt/des Landkreises ___________________.

Aufstellung der durch den Schulbesuch erforderlichen Ausgaben

1. Lernmittel und Schulbedarf:
Laut Mitteilung der Schule fallen bis zum ____________ folgende Kosten für Schulbedarf an:
O siehe beiliegende Liste der Schule
O Einzelaufstellung:

Summe:

2. Schulwegkosten
Der Schulweg (einfache Strecke) hat eine Länge von ____ km. Mein Sohn/meine Tochter legt diesen Weg mit folgenden Verkehrsmitteln zurück:
____________________________ (z.B. Stadtbus, U-Bahn, DB), dadurch entstehen Kosten in Höhe von ______ Euro je Monat für die Monate ___________ 2008 bis __________ 2009.

3. Mittagsverpflegung
Mein Sohn/meine Tochter nimmt an folgenden Wochentagen an der Mittagsverpflegung in der Schule teil: Mo / Di / Mi / Do / Fr / Sa (Nichtzutreffendes streichen!). Dadurch entstehen laut Mitteilung der Schule (liegt bei) Kosten in Höhe von _______ Euro monatlich.

4. Sonstige Kosten:

(Name, Unterschrift)
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
AW: Schule macht ja arm

Also da kann ich mich ja freuen, da ich mir im Jah 3.600 Euro an Kindergartengebühren spare ab August, komm ich ja dann richtig billig davon dank Schule :bravo:
 

Heikee

Familienmitglied
AW: Schule macht ja arm

Und ich freu mich grad auch noch einmal nachtraeglich ueber unsere Entscheidung, das Kind in Belgien einzuschulen - eine Entscheidung, die nicht auf Kostengruenden basierte.... Fuer Buecher, Hefte, Schnellhefter zahlen wir - nix. Ranzen, Stifte, Radiergummi und Tuschkasten durften wir bezahlen. Wir waren sehr positiv ueberrascht. Dass der Vorteil gegenueber einigen Teilen Deutschlands so gross ist, war mir nicht bewusst.

Heike
 

Suum

Gehört zum Inventar
AW: Schule macht ja arm

Wir sparen erstmal auch die 2200euro kiga-gebühren im Jahr....mal gucken wie die Hortgebühren mittlerweile sind...:rolleyes:....bei meiner Großen haben wir vor 8Jahren noch die Hälfte gespart....(incl. Schulmaterial)

bei uns soll ja dieses Jahr der Schulbus kostenlos sein :bravo:

im Großen und Ganzen find ich, das die Kiga Gebühren einiges höher waren als momentan die Schulkosten...und auch in der 8. Klasse, wo meine Große grad ist, sind die Kosten noch überschaubar...

lg susi
 
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