Hallo,
über google finde ich irgendwie nix, deswegen frag ich euch, vielleicht weiß das jemand.
Wenn man während eines laufenden Schuljahres in den Nachbarort umzieht, sich dieser aber schon in einem anderen Landkreis befindet - kann das Kind dann ohne Probleme weiter die alte Grundschule besuchen? Oder geht das nicht landkreisübergreifend? Müssen da irgendwelche Anträge gestellt werden? Falls ja, wo und wie?
Es geht übrigens um Hessen!
Danke
über google finde ich irgendwie nix, deswegen frag ich euch, vielleicht weiß das jemand.
Wenn man während eines laufenden Schuljahres in den Nachbarort umzieht, sich dieser aber schon in einem anderen Landkreis befindet - kann das Kind dann ohne Probleme weiter die alte Grundschule besuchen? Oder geht das nicht landkreisübergreifend? Müssen da irgendwelche Anträge gestellt werden? Falls ja, wo und wie?
Es geht übrigens um Hessen!
Danke