Rücklastschriftgebühren - ich platze gleich

Idefix

Gehört zum Inventar
Hallo!!

Gibt es hier jemanden, der sich rechtlich ein wenig auskennt? Ich hatte gestern eine unschöne Auseinandersetzung mit einem Gewinnspielunternehmen.

Ich hatte bis Januar für 6 Monate an einer Lotterie teilgenommen, wobei es ein paar Rückläufer gab. Ich habe dann immer gleich angerufen, was ich überweisen soll, und der (derzeit freundliche) Mitarbeiter sagte mir: "Wir berechnen keine Rücklastschriften, überweisen Sie einfach den Spielbetrag".

Wie gesagt, die Lotterie ging bis Januar. Jetzt schaue ich gestern auf mein Konto, da haben die mir 74 Euro abgeucht. Ich habe da angerufen, da meinten die, es wäre noch eine Monatsgebühr in Höhe von 14 Euro offen, und der Rest wären Rücklasstschriftgebühren.

Als ich dann meine Kontoauszüge zur Hand nahm, habe ich gesehen, das ich alle 6 Beiträge gezahlt habe, das kann schon mal nicht sein.

Dann die Lastschriftgebühren: Ich weiß das es die gibt, und ich weiß auch, das die rechtens sind, aber: Können die denn jetzt nach einem halben Jahr noch ankommen und die verlangen, oder hätten die sich eher melden müssen? Ich finde das ein wenig hmm.. komisch.

Versteht mich nicht falsch, wenn die ein Anspruch haben, sollen die ihr Geld auch haben, es macht mich nur etwas stutzig, das denen das erst jetzt nach einem halben Jahr einfällt, das die die Gebühren doch haben wollen.



Ich hoffe, hier gibt es jemanden, der sich damit auskennt.

:winke:
 
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