AW: Risiko-Lebensversicherungen
Ich kann mich erinnern, daß die Todesursachen explizit im Vertrag aufgelistet sind, bei denen die Verischerungssumme zum Gelten kommt. Krankheit und Unfall waren uns jetzt die wichtigsten, aber Mord und Selbstmord zB ist auch mit abgedeckt. Ich meine, das waere in Deutschland anders.
Lulu
Kommt auf den Vertrag an. In der Unfallversicherung kann man ja z.B. auch Todesfallkapital mit versichern, da ist Selbstmord immer ausgeschlossen, weil es an der Unfreiwilligkeit der Gesundheitsschädigung fehlt. Spirch: Selbstmord ist kein Unfall. In der LV kommt es wirklich auf den Vertrag an und die Ausschlüsse an.
Manche Gesellschaften schließen Selbstmord kategorisch aus, andere nicht. Auf jeden Fall wird bei einem Selbstmord eine eingehende Prüfung eingeleitet, ob ein Zusammenhang zwischen Abschluss der LV und dem Selbstmord gesehen werden kann. Manche Gesellschaften schließen Selbstmord innerhalb von 3 oder 5 Jahren nach Versicherungsbeginn aus. Kommt aber auch auf die Höhe der VSumme an, was für ein Bohai es darum gibt. Mord wird in der Regel auch in D gezahlt, allerdings muss man je nach Versicherungssumme und unklarem Tathergang natürlich auch mit Prüfungen rechnen.
Die Gesundheitsfragen sind meistens der Knackpunkt. Man sollte da wirklich peinlichst genau auf ehrliche Antworten achten, die können einem zum Strick werden. Z.b. bieten viele Gesellschaften Nichtrauchern Sonderprämien an. Stirbt der Versicherte dann z.B. durch eine Krankheit/Unfall, die null und nix mit Rauchen/Nichtrauchen zu tun hat, und stellt man dann bei der Obduktion fest, dass eine Raucherlunge vorhanden ist, dann kann es durchaus schon sein, dass je nach Gesellschaft/Versicherungssumme versucht wird, eine Obliegenheitsverletzung daraus zu machen. In der Regel muss die Versicherung den Vorsatz der Obliegenheitsverletzung nachweisen, aber meist heißt das dann schon langwieriger Prozess mit unklarem Ausgang.
Also auf jeden Fall ehrlich bleiben dabei und ALLES angeben. Und da hat man - ab einem gewissen Alter - schon wieder das Problem, dass einen die Versicherungen gar nicht erst annehmen oder eben nur zu einem Risikozuschlag. Deshalb versuchen viele Vermittler schon, die Versicherten da zu kleinen Mogeleien zu überreden bzw. behaupten der Arztbesuch am 1.10.1976 wegen eines Schlaganfalles wäre nicht sooooooooooo wichtig und könnte weg gelassen werden, weil schon ewig her und nie wieder etwas nachgekommen ist. Ist aber nicht so.
Oft ist es so, dass man je nach Krankenvorgeschichte Ausschlüsse aufs Auge gedrückt bekommt. Das ergibt sich dann eben aus dem Vertrag und eben den Ausschlüssen. Wenn da irgendetwas von steht wie: "Leistungsfrei bei Ableben durch Gesundheitsschädigungen, die bereits VOR Vertragsabschluss bekannt waren", dann ist das so ein Fall. Und wenn derjenige dann stirbt, muss man sich immer auf eine Prüfung gefasst machen.
Beispiel: Du bist Diabetiker und gibst das auch so an. Nach einigen Jahren fällst du wegen Unterzuckerung in ein diabetisches Koma und erwachst daraus nicht mehr - in dem Fall wäre die Versicherung Leistungsfrei. Stirbst du aber wegen eines Autounfalles oder einer Krebserkrankung, dann wird das Geld ausbezahlt, weil der Tod mit der Vorerkrankung nichts zu tun hat.
Daher ist es oft schwierig Menschen mit Vorerkrankungen vernünftig zu versichern.
Was du bei deinem Vertrag auf jeden Fall prüfen solltest:
- den Paragraphen mit den Ausschlüssen, da steht im Normalfall wann und für welches Ereignis Leistungspflicht besteht oder eben auch nicht besteht. Tot ist wirklich nicht gleich tot - zumindest nicht im Versicherungsbereich.
- die Laufzeit des Vertrages.
Wenn du mit 30 einen Vertrag abschließt, der für 20 Jahre läuft, macht das kaum Sinn. Die Wahrscheinlichkeit, dass du mit 50 verstirbst ist geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass du dann noch lebst und dich bester Gesundheit erfreust. Und dann stehst du da mit 50 und musst dich nach einer neuen LV umsehen. Schön, wenn du dann noch eine zu einem adäquaten Preis findest
Also Endalter sollte schon so sein, dass du auch noch bis ins hohe Alter abgesichert bist - zumal die Kohle dann bei einer Risiko-LV wirklich weg ist.
Soll die LV nur zur Überbrückung sein, also z.B. bis das Haus abbezahlt ist, bis die Kinder groß sind, bis man in Rente ist, wieder mitarbeiten kann, etc. kann man eine geringere Laufzeit wählen (also bis dahin, bis das Ereignis eintritt)
Wenn es dann "nur" noch um mögliche Bestattungskosten geht, gibt es reine Sterbeversicherungen. Das ist aber wieder so ein Fall, wo ich sagen würde. Nimm das Geld, leg es vernünftig an mit vernünftigen Kündigungsfristen und hol dir das Geld, wenn du es brauchst.
Liebe Grüße
Angela