Bidu
Dauerschnullerer
Geht das?
Ich entbinde vorraussichtlich am 11.11. unser 2.Kind.Bin jetzt schon zuhause durch arbeitsverbot.Habe noch 26 Urlaubstage aus diesem Jahr übrig.
Jetzt mein Problem.Mein Arbeitgeber/bzw. die Damen aus der Personalabteilung meinten ich müsste meinen Resturlaub zwischen Mutterschutz(nach entbindung)und Elternzeit nehmen.Danach ginge es nicht mehr.
Jetzt hab ich aber in einem Heft gelesen das:"Alten" Urlaub aus dem Kalenderjahr der Mutterschutzfrist können Sie bis zum Ende der Elternzeit aufheben.
Wenn ich das also richtig verstanden habe kann ich diese 26Tage nach meiner Elternzeit nächstes Jahr im November hinten dran hängen.
Oder?
Das Heft heisst Rundum,Schwangerschaft und Geburt und ist von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wo bekomme ich nun genau und viell. auch schriftlich raus ob ich das nu so machen kann wie ich das verstanden habe.
Kennt sich jemand damit aus?
Danke schon mal.
Ich entbinde vorraussichtlich am 11.11. unser 2.Kind.Bin jetzt schon zuhause durch arbeitsverbot.Habe noch 26 Urlaubstage aus diesem Jahr übrig.
Jetzt mein Problem.Mein Arbeitgeber/bzw. die Damen aus der Personalabteilung meinten ich müsste meinen Resturlaub zwischen Mutterschutz(nach entbindung)und Elternzeit nehmen.Danach ginge es nicht mehr.
Jetzt hab ich aber in einem Heft gelesen das:"Alten" Urlaub aus dem Kalenderjahr der Mutterschutzfrist können Sie bis zum Ende der Elternzeit aufheben.
Wenn ich das also richtig verstanden habe kann ich diese 26Tage nach meiner Elternzeit nächstes Jahr im November hinten dran hängen.
Oder?
Das Heft heisst Rundum,Schwangerschaft und Geburt und ist von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wo bekomme ich nun genau und viell. auch schriftlich raus ob ich das nu so machen kann wie ich das verstanden habe.
Kennt sich jemand damit aus?
Danke schon mal.