Resturlaub Elternzeit

Kasparin

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Ich werde zum Ende meiner Elternzeit kündigen, habe aber noch ein paar Tage Resturlaub von vor den Schwangerschaften. Ich konnte den damals nicht mehr nehmen, da ich von einem auf den anderen Tag ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde.

So, nun habe ich eben mit einer sehr netten Mitarbeiterin aus der Personalabteilung gesprochen und auch gefragt, was mit dem Resturlaub sei.
Sie fragte dann, ob ich den denn angemeldet hätte.
Nein habe ich nicht, wusste auch nicht, dass ich das hätte machen müssen. Ich habe immer gedacht, der Resturlaub ruht, solange ich in Elternzeit bin und ich kann ihn dann nach der Elternzeit nehmen.
Sie ist sich aber sehr sicher, dass der angemeldet werden muss, damit er erhalten bleibt und ich jetzt wahrschgeinlich auf das Wohlwollen des Bereichsleiters hoffen muss, ob ich i9hn noch gewährt und ausgezahlt kriege oder Pech habe und er verfallen ist.


Weiß jemand, wie das rechtlich stimmt? War vielleicht schon mal jemand in der selben Situation?

Ärgerlich ist auch, dass ich kurz vor dem Beschäftigungsverbot zwei Wochen Urlaub hatte, ich aber dafür Überstunden abgefeiert habe. Sonst wären ja schon zwei Wochen auf der sicheren Seite gewesen. Die restlichen Überstunden habe ich damals augezahlt bekommen, mit dem Urlaub wollten sie es nicht machen. Warum hat mir denn da nicht auch schon jemand gesagt, dass ich den aber anmelden muss, damit er nicht verfällt.
Ich bin grad echt etwas stinkig.
 

Kasparin

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So, Frage schon beantwortet.

Soooo gut informiert war die Personalmitarbeiterin dann wohl doch nicht.
Ich habe im Elterngeld- und Elternzeitgesetz genau das gefunden, was ich dachte, nämlich, dass der Urlaub nicht verfallen darf.
Ich rufe die Dame also zurück, bereit für eine heiße Diskusssion. Sie hat mich dann fast abgewimmelt, sie hätte grade so viel zu tun und die könne mich zum Chef der Personalabteilung durchstellen, der sei auch Jurist und könne es mir erklären.
Also durchstellen lassen und hatte dann ein sehr nettes und angenehmes Gespräch mit Herrn. P. der mir dann erklärte, was Sache ist und was soll ich sagen- natürlich habe ich Anspruch auf den Urlaub bzw. auf die Auszahlung und ich solle mich im Kündigungsschreien ruhig auf das Gespräch mit ihm berufen. Er sprach nur andauernd von 2009, Nia ist ja erst im April 2010 geboren und der Mutterschutz ging dann bis Juni und eigentlich müsste doch die Zeit auch noch mit drin sein.

Egal, ich kriege mein Geld und die Personalabteilung sollte mal ne Schulung zum Thema Elternzeit bzw. Mutterschutzgesetz bekommen. Bei denen heißt das sogar noch Erziehungsurlaub (steht auf beiden Bestätigungen für die Elternzeit...) und auch sonst haben die da glaube ich nicht ganz so viel Kenne von. Auch wenn sich Frau H. ja eben so sicher war, dass sie auf der sicheren Seite ist.
 

zwillingsmama

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das ist ja auch unter aller Kanone, wenn die Dame so ne aussage macht.aber wenigstens scheint der obere Chef Ahnung von gesetzen zu haben.:cool:
 
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