Kasparin
Gehört zum Inventar
Ich werde zum Ende meiner Elternzeit kündigen, habe aber noch ein paar Tage Resturlaub von vor den Schwangerschaften. Ich konnte den damals nicht mehr nehmen, da ich von einem auf den anderen Tag ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde.
So, nun habe ich eben mit einer sehr netten Mitarbeiterin aus der Personalabteilung gesprochen und auch gefragt, was mit dem Resturlaub sei.
Sie fragte dann, ob ich den denn angemeldet hätte.
Nein habe ich nicht, wusste auch nicht, dass ich das hätte machen müssen. Ich habe immer gedacht, der Resturlaub ruht, solange ich in Elternzeit bin und ich kann ihn dann nach der Elternzeit nehmen.
Sie ist sich aber sehr sicher, dass der angemeldet werden muss, damit er erhalten bleibt und ich jetzt wahrschgeinlich auf das Wohlwollen des Bereichsleiters hoffen muss, ob ich i9hn noch gewährt und ausgezahlt kriege oder Pech habe und er verfallen ist.
Weiß jemand, wie das rechtlich stimmt? War vielleicht schon mal jemand in der selben Situation?
Ärgerlich ist auch, dass ich kurz vor dem Beschäftigungsverbot zwei Wochen Urlaub hatte, ich aber dafür Überstunden abgefeiert habe. Sonst wären ja schon zwei Wochen auf der sicheren Seite gewesen. Die restlichen Überstunden habe ich damals augezahlt bekommen, mit dem Urlaub wollten sie es nicht machen. Warum hat mir denn da nicht auch schon jemand gesagt, dass ich den aber anmelden muss, damit er nicht verfällt.
Ich bin grad echt etwas stinkig.
So, nun habe ich eben mit einer sehr netten Mitarbeiterin aus der Personalabteilung gesprochen und auch gefragt, was mit dem Resturlaub sei.
Sie fragte dann, ob ich den denn angemeldet hätte.
Nein habe ich nicht, wusste auch nicht, dass ich das hätte machen müssen. Ich habe immer gedacht, der Resturlaub ruht, solange ich in Elternzeit bin und ich kann ihn dann nach der Elternzeit nehmen.
Sie ist sich aber sehr sicher, dass der angemeldet werden muss, damit er erhalten bleibt und ich jetzt wahrschgeinlich auf das Wohlwollen des Bereichsleiters hoffen muss, ob ich i9hn noch gewährt und ausgezahlt kriege oder Pech habe und er verfallen ist.
Weiß jemand, wie das rechtlich stimmt? War vielleicht schon mal jemand in der selben Situation?
Ärgerlich ist auch, dass ich kurz vor dem Beschäftigungsverbot zwei Wochen Urlaub hatte, ich aber dafür Überstunden abgefeiert habe. Sonst wären ja schon zwei Wochen auf der sicheren Seite gewesen. Die restlichen Überstunden habe ich damals augezahlt bekommen, mit dem Urlaub wollten sie es nicht machen. Warum hat mir denn da nicht auch schon jemand gesagt, dass ich den aber anmelden muss, damit er nicht verfällt.
Ich bin grad echt etwas stinkig.