Reparaturkosten Eigenheim, ist das absetzbar?

Andrea3030

Dauerschnullerer
Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Wir haben Anfang des Jahres das Haus unserer Schwiemu überschrieben bekommen. Jetzt mußten wir schon eine neue Heizung im Keller einbauen lassen u. wir hatten einen Sturmschaden, wobei es hier im Wohnzimmer durchgeregnet hat u. unser Badezimmerdachfenster muß gleichzeitig erneuert werden, da es auch undicht ist. Da es zusammen doch ganz schön viele Kosten sind, würde mich interessieren, ob man das am Jahresende absetzen kann bei der Lohnsteuererklärung oder ob man da über einen bestimmten Betrag hinaus kommen muß.
 

Silvia

Showtalent
Hallo Andrea,

ich möchte dir jetzt nichts falsches sagen, denn ich bin nun schon einige Jahre aus dem Beruf draussen. Aber ich denke nicht, daß diese Kosten absetzbar sind.

Wende dich doch mal an Christian, aber ich glaube der ist gerade in Urlaub. Versuchs doch mal mit ner PN.

Liebe Grüsse

Silvia
 

claudi

Gehört zum Inventar
Hallo Andrea,

aufgrund des von Dir geschilderten Sachverhaltes ist das möglich, da es sich sich hierbei nicht nur um Modernisierungskosten handelt, sondern auch um Elementarschäden ( Sturm ). Hier kann ich nur einen Steuerberater oder Hilfeverein empfehlen, die wissen wie und wo sie es rausholen können. Es lohnt sich durchaus für ein paar Euro die Ihr dafür zahlt.

Lass Dich aber noch unbedingt von Deiner Bank beraten. Es gibt für solche Fälle noch Zuschüsse vom Staat inform von supergünstigen Darlehen über die sog. KFW ( Kredit für Wiederaufbau ). Also holt Euch noch was Euch zusteht, vielleicht ist es damit im nächsten Jahr schon vorbei.

LIGrü von
Claudia
 
P

Petra Altmannshofer

Hallo Andrea,

solche Auskünfte kriegst Du kostenlos und zuverlässig beim Finanzamt. Meines Wissens sind solche Ausgaben nicht mehr steuerlich absetzbar, das war früher mal so (etwa als Deine SchwiMa gebaut hat).

KfW-Kredite und -zuschüsse kriegt man leider nur, wenn man den Antrag vor der Baumaßnahme einreicht - da seid ihr wohl zu spät dran.

Gruss
Petra
 

claudi

Gehört zum Inventar
Hallo Andrea,

im Bezug auf KFW würde ich mich dennoch noch mal ausführlich erkundigen.

Elementarschäden können in der EK-Steuer geltend gemacht werden. Es gab in der Vergangenheit bei Günter Jauch dazu ein Thema indenen Sturm und Flutopfer darauf aufmerksam gemacht haben.

Viel Erfolg wünscht Dir
Claudia
 
C

Christian

Hy,

ich hatte ja schon per PN geantwortet, jetzt auch hier noch mal:

Reparaturkosten am Haus können nur dann bei der ESt.-Erklärung abgesetzt werden, wenn man Einnahmen im Zusammenhang mit einem Haus hat. Also wenn das Haus vermietet wäre oder man einen Gewerbebetrieb darin betreibt zum Beispiel.

@Petra: Das hing früher mal mit der staatlichen Förderung fürs Bauen zusammen. Demnach durfte man das Haus und die Kosten dafür abschreiben, musste sich aber im Gegenzug eine (geringe) Mieteinnahme für Eigennutzung anrechnen lassen.

@claudi: Du sprichst wohl vom Abzug der Elementarschäden als Außergewöhnliche Belastung. Dem ist grundsätzlich wirklich so, aber nicht bei Schäden, die man hätte leicht versichern können. Dazu gabs am 20.08. 2002 von FinMin Niedersachsen eine Verwaltungsanweisung:
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sowie für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können nach R 187 Nr. 7 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat

Und eine Sturmversicherung gehört nun mal zu den üblichen und leicht zugänglichen Versicherungen. Bei Jauch gings wohl speziell um Fultopfer, da Flutschäden gemeinhin von keiner Versicherung gedeckt werden und die Opfer somit zwangsläufig auf ihren Kosten sitzen bleiben müssen.

Außerdem, auch wenn die Kosten absetzbar wären, sie müssten um den von einer Versicherung erstatteten Betrages vermindert werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
 
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