Regenwasser sammeln - ist das erlaubt?

ConnyP

Die Harmlose
Hm, ich könnte mir vorstellen, daß es da Grenzen gibt. Denn wenn das jeder machen würde (nur mal hypothetisch), könnte es vielleicht zu Problemen mit dem Grundwasserspiegel kommen. Deswegen darf ja auch nur ein bestimmter Prozentsatz vom Grundstück versiegelt sein, sonst muß man extra zahlen. Weil nämlich das Wasser dort nicht versickert, sondern in die Kanalisation läuft.


Aber ich denke mal nicht, daß es Einwände gibt, wenn Du Dir zwei oder auch drei oder vier Tonnen aufstellst. Man will ja auch noch laufen können im Garten...;-)
Ich würde mal beim zuständigen Versorgungsunternehmen nachfragen, die wissen das bestimmt.
 

smoczek

Gehört zum Inventar
Wenn ich das noch richtig auf die Reihe bekomme, gings um Abwassergebühren, Wasserlieferung der Gemeinde und Hygienequalität des Regenwasser. Olenka meint dazu, daß dies in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt sein müßte. :D
 
A

Amouna

Hallo zusammen,

na, ich dachte, es hängt mit den Abwassergebühren zusammen. Denn wenn ich das Wasser im Haus verwende, produziere ich ja mehr Abwasser, als ich Frischwasser "kaufe" - ich denke, da ist dann der zuständige Versorger nicht mit einverstanden ...

Alles Liebe
Iman.
 

smoczek

Gehört zum Inventar
Da aber eh für auf das Grundstück gefallenes Regenwasser pauschal Abwassergebühren bezahlt werden müssen ... :???:
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Vielleicht kommt es darauf an, wo Du das Wasser auffängst. :???:
Angenommen, Du würdest es von einer Fläche abzwacken, für die Du ohnehin Abwassergebühr bezahlst, weil das Regenwasser von dort in die Kanalisation geleitet wird und nicht versickert, müßtest Du es wohl nicht angeben, wenn Du es im Haus verbrauchst. (Bandwurmsatz :cool: )

Angenommen aber, Du fängst das Wasser von einer Stelle ab, für die Du keine Abwassergebühr zahlst, weil es als Sickerwasser gilt, dann müßtest Du strenggenommen das zusätzliche Abwasser, das Du damit im Haus produzierst, anmelden und bezahlen.

Drum würd ich die Tonne nur für Blumen nehmen und mir die Hände draußen damit waschen! :)

:winke:
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Tulpinchen hat gesagt.:
Angenommen, Du würdest es von einer Fläche abzwacken, für die Du ohnehin Abwassergebühr bezahlst, weil das Regenwasser von dort in die Kanalisation geleitet wird und nicht versickert, müßtest Du es wohl nicht angeben, wenn Du es im Haus verbrauchst. (Bandwurmsatz :cool: )

Angenommen aber, Du fängst das Wasser von einer Stelle ab, für die Du keine Abwassergebühr zahlst, weil es als Sickerwasser gilt, dann müßtest Du strenggenommen das zusätzliche Abwasser, das Du damit im Haus produzierst, anmelden und bezahlen.

Sprich: stellst Du die Tonne auf's Dach, müßtest Du theoretisch keine Gebühr bezahlen, wenn Du das Wasser im Haus verbrauchst (und ich will ein Foto davon sehen :mrgreen: ).
Stellst Du die Tonne mitten in den Garten, müßtest Du eine Gebühr bezahlen.

So denk ich mir das zumindest und geh jetzt ins Bett...gute Nacht! :schnarch:

:winke:
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
:winke:
ich nochmal
Iman, ich würde an Deiner Stelle mal bei der Wasserversorgung anrufen.
Ich meine diese Situation wird je nach Kommune anders geregelt.
Bei uns z.B. wird Abwasser nach verbrauchtem Frischwasser bezahlt. Ein Ort weiter ist eine Abwasseruhr Vorschrift :) Also, das was Du runterspülst zahlst Du auch.
Eine pauschale Gebühr für Regenwasser gibt es bei uns nicht ...

LG Silly
 

RTA

Blumenfee
Hallo Iman,

bei uns wird auch das Abwasser nach dem Verbrauch von Frischwasser bezahlt.
Und trotzdem dürfen wir den Brunnen auf unserem Grundstück nutzen für die Toiletten.
Aber ich glaube, diese Gebührenordnung soll demnächst geändert werden, so daß wir dann dafür auch zahlen müssen.

LG
Regina
 
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