Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Huhu,
hat jemand Ahnung von Erbrecht?
Was passiert, wenn laut Berliner Testament die Ehegatten die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen, der überlebende Partner aber dann neu heiratet? Stimmt das, dass in dieser 2. Ehe kein Testament aufgesetzt werden darf? Bzw. die Kinder erst auf ihr Schlusserbe verzichten müssen?
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Gib es hier einen Rechtsanwalt oder eine RA-Gehilfin, die davon Ahnung hat?
Danke, liebe Grüße, Dannie
 
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Vielleicht hilft dir das hier weiter?

Gemäß § 2271 Absatz 2 BGB ist der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung (§ 2269) im Rahmen eines Berliner Testaments nach dem Tode des anderen Ehegatten nicht mehr möglich. Dies führt zu dem Problem, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an das Testament gebunden ist und es grundsätzlich nicht mehr zugunsten einer anderen Person ändern kann. Zulässig sind im Berliner Testament aber auch so genannte Wiederverheiratungsklauseln, die bestimmen, dass der Überlebende bei Wiederheirat den Nachlass des Erstverstorbenen an die für diesen Fall als dessen Erben eingesetzten gemeinsamen Abkömmlinge (oder Dritte) ganz oder teilweise herausgeben muss oder dass er sich dann mit den Abkömmlingen auseinandersetzen muss. Damit tritt dann im Regelfall zwar der sog. aufschiebend bedingte Nacherbfall ein, der wiederverheiratete Ehegatte kann nun aber wieder frei testieren, nämlich über sein eigenes Vermögen. Mit einer solchen Klausel können die Ehegatten die Wiederheirat als unwägbares Moment ihres gemeinsamen Ordnungsplanes regeln.
 
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Hallo liebe Christina,
danke, das habe ich auch schon gefunden. Unser Problem ist jetzt, dass mein Freund (als Kind) auf sein Schlusserbe verzichten soll (notariell), damit sein wiederverheirateter Vater mit neuer Frau ein Testament machen kann. Kennst du dich mit so etwas aus? :winke:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Da wäre doch der springende Punkt, was mit der Mutter deines Freundes ist.
Wenn die nämlich tot ist, dann kann der Vater das Erbe nicht ändern (siehe Paragraph), ODER das Erbe herausgeben muß.
Lebt sie aber noch, dann kann sie ja das Testament selbst auch noch ändern.

Wichtige Frage also: hat dein "Schwiegervater" schon geerbt, ja oder nein?

Salat
 

Traumtänzerin

Familienmitglied
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Und die Frage ist von wann ist das Testament. Bei uns in der Familie war dann noch eine Klausel wegen Wiederheirat. Dann würde das Erbe nach dem Tod des zweiten an die Kinder ausgezahlt werden....habt ihr keinen Notar der euch das erklärt? Kostet ein Haufen Geld ist aber absolut sinnvoll.
 
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Also, mein Freund hat einen Vater. Die Mutter ist tot und beide hatten vorher noch ein Berliner Testament gemacht, mein Freund ist Schlusserbe, Wiederverheiratungsklausel ist nicht drin. Jetzt hat der Vater neu geheiratet und will, das mein Freund auf das Schlusserbe verzichtet. Was er aber eigentlich nicht einsieht, denn es geht schon um einiges. Ich habe nur nicht verstanden, was rechtlich nun passieren könnte. Wenn mein Freund nicht verzichtet, ist er Schlusserbe seines (wiederverheirateteten) Vaters. Angenommen, seine Stiefmutter lebt dann noch, müsste dann erst mein Freund erben? Was erbt die Stiefmutter? Die beiden (also Vater undStiefmutter) haben ja auch einiges aufgebaut in ihrer Ehe und da will mein Freund ja auch gar nichts von haben- er möchte halt nur das, was seinen Eltern (vor Mutters Tod) gemeinsam gehörte.

Vielleicht weiss jemand von euch, was zu tun ist???
 

Traumtänzerin

Familienmitglied
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Wenn es wirklich um einiges Geld geht, dann kann ich euch nur empfehlen euch von einem Notar beraten zu lassen. Wichtig ist dann das er das Testament hat, damit der Notar den genauen Wortlaut kennt. Normalerweise müsste die Beratung kostenlos sein. Er kann meines Wissens sowieso nicht einfach so auf sein Erbe verzichten ohne das es notariell gemacht wird.
 

Connie

Mary Poppins
AW: Rechtsanwaltsgehilfinnen unter euch? Frage zu Berliner Testament und Wiederheirat

Dannie, seh ich genauso wie juppu.

Nicht umsonst muss so ein Verzicht von einem Notar beurkundet werden: so soll sichergestellt sein dass die Beteiligten auch wissen was sie unterschreiben.

Es ist also Aufgabe des Notars, Deinen Freund über die Folgen aufzuklären die der Verzicht hat. Die Beratung kostet nichts extra, wenn die Beurkundung dann stattfindet oder eine andere Folgebeurkundung daraus wird.

Allerdings macht der Notar so eine Aufklärung nicht umfassend von vorneherein, das ist schlicht unmöglich denn eine "Rundumbelehrung" würde mehr verwirren als nützen - jeder Fall ist ja auch anders gelagert.

Dein Freund sollte mit dem Notar oder einem fachlich versierten Angestellten einen Beratungstermin vereinbaren und da alle seine Bedenken/Fragen äußern, dann kriegt Ihr die Antworten die Ihr braucht. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, die Fragen aufzuschreiben und sich zu den Antworten Notizen zu machen, dann wisst Ihr auch später noch genau um was es ging.

Alles Gute!
 
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