Rechnung nach 2 Jahren?

Stef

Gehört zum Inventar
So kenn ich das auch. Man kann innerhalb von 2 Jahren die Leistung in Rechnung stellen. Danach ist es zu spät.
 

talnadjöfull

Bücherwurm
Ich bin mir nicht sicher, meine aber im Hinterkopf zu haben (ist 11 Jahre her), bis zum Jahresende das auf diese zwei Jahre folgt. Danach kann man keine gerichtlichen Mahnbescheide mehr verschicken.

Dazu passt ja auch, dass die das jetzt plötzlich gemerkt haben. Haben sicher nach Rechnungen geforscht die am Jahresende zu verjähren drohen.
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
bei Rechnungen aus 2003 ist das richtig, aber es geht doch hier um eine Leistung aus 2003 , die erst jetzt in Rechnung gestellt wird.

lg
Bärbel
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
ich bin beim googlen in einem Forum gelandet, da wurde die gleiche Frage gestellt. Leistung 03 und Rechnung 05. Dort war jemand der Meinung, dass nach § 195 BGB Ansprüche aus Leistungen nach 3 Jahren verjährt sind. Ein anderer war der Meinung, dass es auf Grund des neuen Gesetzes zur Eindämmung der Schwarzarbeit eine Frist zur Rechnungstellung von 6 Wochen gibt.

lg
Bärbel
 

Mullemaus

Chatluder
Ich hab folgendes gefunden:

Verjährung von Forderungen

Das Verjährungsrecht ist durch das Schuldenmodernisierungsgesetz 2001 grundlegend neu geregelt worden. Für Forderungen aus Rechnungen, egal ob an Privatpersonen oder Unternehmen, gilt die 3-jährige Verjährung. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsaustellung.

Hinweis: Nach dem 31.12.2004 können nach einer Übergangsregelung Forderungen verjährt sein, für die vor 2002 statt der nun regelmäßigen 3-jährigen Frist eine längere Frist galt. Bitte lassen Sie dies ggf. von einem Rechtsanwalt prüfen.

Quelle: http://www.umstadt-krauss.de/aktuelles.htm

LG,
Mullemaus
 
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