Prozesskosten?

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Prozesskosten?

Wer überprüft das eigentlich, die Versicherung selber?

Ja, das prüft die Versicherung.

Erst wird geprüft, ob überhaupt ein Rechtsverstoß der Gegenseite vorliegt. Und wenn das gegeben ist, dann wird geprüft, wie die Aussicht auf Erfolg ist.

Der Anwalt reicht den Vorgang an die Rechtsschutzversicherung und beantragt den Deckungsschutz. Dabei muss er schon auf den Sachverhalt eingehen. Die Versicherung prüft dann und erteilt Deckungszusage oder eben auch nicht. Oft "eben auch nicht". :rolleyes:
 

Joni

Die die Gurke schüttelt
AW: Prozesskosten?

Wenn die Rechtshängigkeit der Klage von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wird, dann entscheidet der Richter zuerst über den Prozesskostenhilfeantrag. Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, dann wird die Klage nicht zugestellt und ein Gerichtskostenvorschuss wird angefordert. Wird Prozesskostenhilfe bewiligt, dann wird mit Bewilligung auch die Klage zugestellt, ohne Vorschusszahlung versteht sich. Es ist übrigens auch möglich, dass du Prozesskostenhilfe mit gleichzeitiger Ratenzahlungsanordnung auf die zu erwartenden Prozesskosten bewilligt bekommt.

Wie es bei den Versicherungen läuft, kenn ich mich nicht aus....
 
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Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Prozesskosten?

Das kommt auf den Anwalt an, Heidi.

Normalerweise ist es ja so, dass du innerhalb der Erstberatung erst einmal mit dem Anwalt klärst, was für Chancen du hast bzw. ob einen Klage Sinn macht. Die Erstberatung ist in aller Regel von der RS gedeckt. Manche Verträge beinhalten eine Anwaltshotline, oder haben eine Liste von Anwälten, an die du dich wenden kannst. Bei manchen Verträgen ist die Erstberatung aber auch nicht gedeckt. Ich würde also erst einmal bei der RS anrufen und fragen, wie es mit der ersten Beratung bei dir im Vertrag geregelt ist. Gerade auch, weil du einen SB hast.

Wenn der Anwalt dir dann zur Klage rät, dann muss er vorher die Deckungszusage einholen. Viele Anwälte machen das kostenfrei innerhalb der Erstberatung. Manche nehmen dafür aber auch Geld, was du dann auch nicht wieder zurück bekommst, wenn es keine Deckung gibt. Das ist ein Punkt, den du auf jeden Fall vorab mit dem Anwalt klären musst.

Die Erstberatung beim Anwalt kostet meistens um die 190,00 € + Mehrwertsteuer. Dafür macht der Anwalt aber noch nicht wirklich furchtbar viel. Kommt halt darauf an, ob du mit einer "klaren Kiste" oder einem "komplizierten Fall" kommst. Ob es bereits viel oder wenige Unterlagen gibt, etc.
 
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