Provision und Mietkaution

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
Hallo,

nach Durchsicht meiner Unterlagen geht hervor, dass damals unberechtigt Provision vom Markler verlangt wurde. Vermieter und Makler mögen zwar verwandt sein, heißt noch lange nichts. Nur die Betriebskostenabrechnung wurde nicht von meinem damaligen Vermieter erstellt, sondern vom Immobilienbüro, welche auch Hausverwaltungen machen. Soweit ich es ergooglen konnte, bin ich noch in der Frist, dass ich es zurückfordern kann - nur auf welche Paragraphen berufe ich mich da? Kann man jenes zur Anzeige bringen und wenn ja, ist jenes ratsam?


Zur Mietkaution - das Übergabeprotokoll bestätigt mir einen einwandfreien Zustand der Wohnung ohne Mängel. Rückgabe der Mietkaution gab es bis jetzt jedoch nicht. Ja, auch hier habe ich gegoogelt, dass man für eine noch abzurechnende Betriebskostenabrechnung einen Teilbetrag einbehalten darf, nur sollte nichts zu verrechnen sein, wird dann jener Teilbetrag noch weiterhin verzinst, der in den Händen meines Vermieters verbleibt? Wie fordere ich am besten den Betrag ein, der zu Unrecht einbehalten wurde? Darf ich darauf pochen, dass jener Betrag auch weiterhin der Verzinsung unterliegt? Ab wann spricht man von Verzugszinsen?

Viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der schon Mal ähnliches hatte und eine Lösung gefunden hat.

LG,

Claudia
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Provision und Mietkaution

Hm, hatte den Fall zwar noch nicht hab aber einige Erfahrung als Vermieter.

Zum Punkt mit der Provision:
Du hast damals die Wohnung über einen Makler gekriegt und der ist
ein Verwandter vom Vermieter?
Soweit ich weiss, darf nur der Ehepartner nicht als Makler auftreten.

Zum Punkt mit der Mietkaution:
Ich würd zunächst den Vermieter anrufen, wo die Kaution bleibt.
Evtl. ergibt sich da schon eine Lösung. Das Einbehalten von Teilen
der Kaution ist möglich (werd ich künftig auch so machen, weil ich letztes
Jahr auf 70 EUR Nebenkostennachzahlung sitzengeblieben bin), der Betrag
verbleibt auf dem Mietkautionskonto, wird ganz normal weiterverzinst.

Vielleicht hast du ja eine Kopie von der Verpfändungserklärung.
Da steht ein Absatz, dass "bla bla die Mietkaution vollständig oder teilweise
freigegeben wird mit Unterschrift des Vermieters".

Für die restlichen Sachen müßt ich mich erstmal einlesen, vielleicht
weiss das jemand hier auswendig.

Viele Grüße
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
AW: Provision und Mietkaution

Hallo,

mein Markler hat die Betriebskostenabrechnung erstellt. Ferner hat mein Markler sich mehrfach schriftlich an mich gewendet, wenn es um Belange der Wohnung ging. Mein Markler hat bei Mietvertragsunterzeichnung eine Provision verlangt neben der damaligen Kaution. Und mein Vermieter ist nicht mein Markler, sondern ist halt auf einer anderen sachlichen Ebene betrachtet, verwandt mit dem Markler. So wie ich bis jetzt es ergooglen konnte, darf ein Markler keine Provision verlangen, wenn er gleichzeitig für die betreffende Mietswohnung auch die Verwaltung macht - und jenes hat mein Markler gemacht.

Was die Kaution betrifft, da kann ich sagen, warum ich nichts bekommen habe. Mein Vermieter pocht auf sein angebliches Recht, dass er die gesamte Kaution sechs Monate einbehalten darf :hahaha: .

Danke erstmal für den Ratschlag :bussi: .

LG,

Claudia
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Provision und Mietkaution

NeverTouchARunningSystem hat gesagt.:
Was die Kaution betrifft, da kann ich sagen, warum ich nichts bekommen habe. Mein Vermieter pocht auf sein angebliches Recht, dass er die gesamte Kaution sechs Monate einbehalten darf :hahaha: .

Das stimmt auch, der alte Vermieter darf die Kaution noch ein halbes Jahr bis nach Auszug einbehalten.

Unser alter Vermieter wollte die Kaution sogar bis zur nächsten nebenkostenabrechnung einbehalten. Da hatten wir aber nicht mitgemacht, und wir hatten sie nach einem halben Jahr bekommen.

LG, Ines
 
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