AW: Private Zusatzversicherung - Ärger
Kim, Ärzte rechnen ja nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) ab. Danach kann ein Arzt bestimmte Multiplikatoren für einzelne oder alle Punkte ansetzen, je nach Fall und je nach Aufwand (und je nach Ruf des Arztes - das sag ich aber einfach nur so, Chefärzte berechnen nun mal gern den höchsten Steigerungsfaktor). Dabei gibt es Berechnungen vom einfachen bis zum 3,5fachen (meist aber nur bis zum 2,3fachen, die 3,5 sind speziellen Fällen vorbehalten).
Nun begrenzen manche Versicherungen aber ihre Leistungen auf einen bestimmten Faktor, manche bis zum 1,8-, andere bis zum 2,3fachen. Das sollte man wissen, damit man im Leistungsfall dies vor dem Unterzeichnen des Behandlungsvertrages mitteilen kann. Teilt man so etwas nicht mit und hat eine solche Beschränkung im Versicherungsvertrag, muß man die Differenz selbst zahlen (es sei denn, der behandelnde Arzt reduziert seine Rechnung noch freiwillig auf den Betrag, den die Versicherung zahlt).
Kim, ich hoffe, Deine Probleme liegen woanders und lösen sich noch quasi von selbst.
Liebe Grüße, Anke