Privat Geld (ver)leihen

Tulpinchen

goes Hollywood
Ja, ich weiß...bei Geld hört die Freundschaft auf...

Trotzdem:

Wenn Person B sich von Person A privat Geld leiht, wie sichert man sowas am besten ab?
Schriftlich natürlich, das ist schon klar. Aber was genau muß in so einem Text stehen, damit er im etwaigen "Ernstfall" auch rechtskräftig ist? Gibt es da spezielle Formulierungen und hat jemand sowas grad zufällig zur Hand? Oder sonst noch welche Tipps?

Danke!
:winke:
 

A

Gehört zum Inventar
Das habe ich ausm Google, stand in einem anderen Forum.
Vielleicht hilfts Dir.

Formloser Schuldschein mit folgenden Bestandteilen:
Darlehensgeber, darlehensnehmer, Summe, Zahlungsmodalitäten mit Fristen und evtl. Zinssätzen.
Geld am Besten auch überweisen, damit Du noch nen Beleg hast.
--
Auf jeden Fall würde ich auch noch in den Vertrag aufnehmen, wann das Geld zurück zu zahlen ist, wie es zu zahlen ist und was passiert, wenn es nicht gezahlt wird. Sinnvoll wäre auch noch zwei Zeugen beim unterschreiben dabei sein zu lassen. Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite
--
 
G

gretel

schuldschein brauchste und der sollte wohl auch so heißen.

guck mal
http://www.ra-kotz.de/schuldschein.htm

(möchte als rechtsanwalt übrigens nicht so heißen. und sonst auch nicht. :) und dann auch noch 2 davon. )


muster:
http://www.formblitz.de/index.php?id1=0&id2=0&id3=0&form_id=270&start=0&search=schuldschein
kostet aber 5 €, die schweiiiine.


hier ein paar nachfragen.
http://www.juraforum.de/forum/t53524/s.html

wenn du "schuldschein" ergoogelst, findest du noch mehr.

schau dir mal das an
http://www.schuldschein.com/

weiß aber nicht, ob die seriös sind.
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Oh, Ihr seid klasse!!! :bravo:

Auf die Idee, nach "Schuldschein" zu googlen, bin ich natürlich nicht gekommen. :umfall:
Deine Links tu ich mir sofort mal auf den Zahn, Gretel! :jaja:

Angelika, was könnte man denn passieren lassen, wenn die Kohle nicht rechtzeitig zurückkommt? :???:

Schon mal ein dickes "Danke" von Katja, die auch nicht "Kotz" heißen möchte. :hahaha:

:winke:
 

A

Gehört zum Inventar
Das hängt von eurem Verhältnis zueinander ab.
Und natürlich von der Höhe der Summe.

Lass mal überlegen, Babysitting als Verzugszinsen :)
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Riesenidee, Angelika! :bravo:

Grundsätzlich sollte das Ganze eine zinslose Leihgabe sein, weil nur über kurze Zeit gedacht.
Zur Sicherheit für den Gläubiger könnte man aber vielleicht eine Verzinsung nach Ablauf einer gewissen Frist wirksam machen, oder? Was für einen Zinssatz nimmt man denn dann so? :verdutz:
Hach, ich kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus...menno! :cool:

Bei Deinen Links, Gretel, hab ich übrigens einen Schuldschein zum kostenlosen Speichern und Ausdrucken gefunden! :prima:

:winke:
 
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