Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

flonikki

Habibi
Huhu :winke:,

ich kann erst in einer halben Stunde mit der Dame von der KK telefonieren, darum einmal eben hier gefragt (vielleicht weiß ja jemand, was das soll):

Ich habe heute Post von der Krankenkasse bekommen, dass mein Arbeitgeber um eine Prüfung von Vorerkrankungen bittet. Dafür muss ich noch die AU bei der KK einreichen (hab' ich hier schon fertig liegen, sollte sowieso heute in die Post). Ich bin jetzt wegen vorzeitigen Wehen die 3. Woche krank geschrieben. Vor meinem Urlaub war ich ebenfalls eine Woche krank geschrieben, und als es so extrem heiß war, hatte ich arge Probleme mit dem Kreislauf und Ödemen und war ebenfalls krank geschrieben, weil es gar nicht mehr ging.

Gestern habe ich noch mit meiner Vorgesetzten telefoniert - kein Wort von irgendwas.

Was bedeutet das denn jetzt? Was bezweckt mein Arbeitgeber wohl damit? Ich bin gerade ein wenig beunruhigt... :help:
 

Silvia

Showtalent
AW: Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

Sag mal, Du kommst ja gar nicht zur Ruhe :troest:

Ich kann mir das nur so erklären dass dein AG wissen will, weshalb DU genau jeweils krankgeschrieben warst. Bist Du mit der lgeichen Diagnose länger als 6 Wochen krankgeschrieben bekommst Du Krankengeld. Wenn es jeweils eine andere Diagnose ist muss der AG weiterhin dein Gehalt zahlen bis zum Mutterschutz.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

Silvia, in der Schwangerschaft gilt das aber nicht mit den 6 Wochen! Ich war ab der 29. Woche krankgeschrieben wegen vorzeitiger Wehen und bekam mein Gehalt weiter.
 

Silvia

Showtalent
AW: Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

Warst Du nicht ab der 34. Woche im Mutterschutz? Dann wären es nämlich nur 5 Wochen gewesen?
 

flonikki

Habibi
AW: Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

Hat der AG echt ein Recht darauf, die genaue Diagnose zu erfahren? Nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte, mein AG kennt die Diagnosen ja sowieso schon von mir. Aber dass die das einfach so bei der KK anfragen können?

Jetzt habe ich schon zwei Mal bei der KK angerufen - einmal war die Sachbearbeiterin zu Tisch, jetzt ist sie gerade am telefonieren. Nun warte ich auf einen Rückruf - und hab' ein doofes Gefühl im Bauch...
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

Hat der AG echt ein Recht darauf, die genaue Diagnose zu erfahren? Nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte, mein AG kennt die Diagnosen ja sowieso schon von mir. Aber dass die das einfach so bei der KK anfragen können?

Jetzt habe ich schon zwei Mal bei der KK angerufen - einmal war die Sachbearbeiterin zu Tisch, jetzt ist sie gerade am telefonieren. Nun warte ich auf einen Rückruf - und hab' ein doofes Gefühl im Bauch...

Nein, hat er nicht!!!

es geht bei dieser Abfrage auch lediglich darum ob du immer wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben bist, denn auch in der Schwangerschaft gilt nach 6 Wochen Krankengeld :jaja: Aber eigentlich bekommst Du davon gar nichts mit, das regelt AG und KK. Mach Dir keinen Kopp, ist schon i.O. so.

LG
Heike
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Post von der Krankenkasse: Überprüfung von Vorerkrankung durch Arbeitgeber beantragt

Übrigens war es bei mir ein Beschäftigungsverbot.
 
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