Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Also ganz lieben grossen Dank nochmal für eure Antworten.

Gestern hab ich mit der Anwältin telefoniert. Sie ist zwar nicht spezialisiert auf Mietrecht, und kann somit nicht mit den aktuellsten Rechtssprechungen dienen, aber sie hat in ihren schlauen Büchern nachgesehen, und meinte, das auch darin steht, dass bei einer Eigenbedarfskündigung, die Gründe des Eigenbedarfs, mit angegeben sein müssen. Und sie würde sagen, wir sollen einfach hier in der Wohnung sitzen bleiben, und wenn der Vermieter dann meint er müsse Terror machen, sollen wir noch mal bei einem Anwalt für Mietrecht anklopfen. Da hat sie mir auch gleich einen genannt.

Also werden wir es auch so machen. Aber ich denk jetzt einfach mal positiv, vielleicht ziehen die Flodders wirklich schon nächsten Monat aus, und dann hält sich das ganze mit länger hier wohnen in Grenzen. Was würd ich dafür tun, den diesjährigen Weihnachtsbaum, im neuen Wohnzimmer aufzustellen!
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

...........du mußt der kündigung aber widersprechen, nicht das ihr im nachhinein dumm da steht. zumindestens als vermieter muss man bei nicht zustimmung widersprechen, sonst gilts als angenommen.
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Achso, das muss aber sicher in irgendeiner Frist geschehen oder? Aber selbst wenn ich nach Ablauf der Kdg.frist noch ein paar Wochen hier bleib, können die mich doch nicht einfach so rausschmeissen oder?
 
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