Neues Erziehungsgeld... wenn arbeitslos??

suchtleser

Hühnerflüsterin
Eigentlich... wollten wir ja kein zweites Kind.... aber in letzter Zeit sprechen wir immer wieder mal davon und irgendwie würden wir schon gerne...

Platz wäre vorhanden, Liebe gibt es auch genug :), Geld wird schon reichen, Sohnemann liebt Babies :) das einzige Problem wären Mamas Nerven aber auch die werden das schon schaffen !!

Da Geld ja nun nicht unrelevant ist würde mich interessieren wie das aussieht mit diesem Neuen Erz.geld ab 2007.

Wenn ich zur Zeit und während derSchwangerschaft arbeitslos bin ( und bei einer event. Schwangerschaft werde ich wohl kaum einen neuen Job bekommen ) was bekomme ich denn dann? Diese 60% vom Arbeitslosengeld?
Ich habe noch nie Erz.geld bekommen da ich sofort nach der Geburt zur Arbeit bin... deshalb kenne ich mich da garnicht aus.

Weiss das zufällig jemand??
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
AW: Neues Erziehungsgeld... wenn arbeitslos??

Also,

Du bekommst mindesten 300 Euro. Ob das Gehalt von Deinem Mann mitgeprüft wird weiß ich gar nicht. Glaube aber nicht.
Dieses wird aber nur noch 1 Jahr ausgezahlt:-?
 

suchtleser

Hühnerflüsterin
AW: Neues Erziehungsgeld... wenn arbeitslos??

Oh danke Kathi...damit hat es sich erledigt ( nicht der Kinderwunsch sondern das Erz.geld :) )

Sie waren vor der Geburt des Kindes arbeitslos und hatten somit kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Durch die Regelung des Sockelbetrages bekommen Sie trotzdem ein Elterngeld, und zwar in Höhe von 300

.
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
AW: Neues Erziehungsgeld... wenn arbeitslos??

So,

was ich jetzt nicht verstanden habe:
Ich dachte, das neue Elterngeld wird nur 1 Jahr lang gezahlt.
In einem anderen Forum habe ich gerade gelesen, das wenn man den Mindestbeitrag von 300 Euro bekommt, diesen 2 Jahre bekommen könnte.

Stimmt das?
 
A

Anavlis

AW: Neues Erziehungsgeld... wenn arbeitslos??

Ich würd mich dem Thema einfach mal gerne anschließen wollen... allerdings interessiert es mich mehr aus der Situation von Selbständigen. Vielleicht hat sich ja jemand intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt... Als Existenzgründer hat man ja im ersten Jahr noch nicht wirklich nen genauen Überblick was man denn wirklich verdient hat, da ja auch viele Ausgaben zu tätigen sind. Zählt der Existenzgründerzuschuss vom AA (bei mir sind es ja noch nach der alten Regelung die 600 Euro) mit? Und wenn ja... gehen die da vom letzten Jahr aus oder vom aktuellen Einkommen? Ist bei selbständigen ja auch nicht so genau vorherzusagen. Also bin über Infos dankbar... und wie gesagt vielleicht hat sich ja schon jemand genauer informiert und mit dem Thema befasst :)

Danke und noch einen schönen Restsonntag

Silvana
 
Oben