Muss ich es melden?

Alina

Selfie Queen
:winke:

Seit gestern hat nun meine neue Ausbildung begonnen. Heute haben wir mit einem Sportfest gestartet. Jedenfalls ist mir bei einem Spiel meine Mitschülerin auf den Mittelfinger getreten. Und es tut jetzt noch etwas weh. Es pocht ganz schön... und passiert ist es heut früh...

Zählt das dann als "Unfall"? Ich weiß auch nicht ob der Finger evtl verstaucht ist?! Ich hatte noch nie eine Verstauchung weiß also nicht wie sich das anfühlen muss... ich merk halt nur das es passiert ist :(

Muss ich es melden? Oder bei so einer Kleinigkeit eher nicht? Ich bin total überfragt.



lg
 

Irrlicht

Lichtlein
AW: Muss ich es melden?

Erst mal gute Besserung, Alina :ute:
Was heißt "melden" - ich würde es so machen: Wenn die Schmerzen morgen nicht besser sind, dann würde ich zum Arzt gehen. Er wird Dich fragen, wie es passiert ist, und das schilderst Du dann, und somit kann der Arzt beurteilen, ob das ein Betriebsunfall war. Dann wird es entsprechend abgerechnet.
Wenn Du nicht zum Arzt mußt, würde ich auch nichts weiter sagen oder unternehmen.

Das ist meine Meinung aus dem Bauch; vielleicht gibt es ja hier noch jemanden, der was von der Rechtslage versteht ;-)

:winke:
 

Redviela

Hamsterwoman
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: Muss ich es melden?

Die Rechtslage kenne ich nicht ;) Aber du weißt ja nicht, ob es später irgend ein Problem mit dem Finger gibt, dass sich auf den Unfall zurückführen lässt. Da eine Meldung ja keinen Schaden anrichtet, würde ich es dem betreffenden Lehrer sagen.
 

Tigerentchen2110

Rollige Erbse
AW: Muss ich es melden?

Hi Alina!


Also soweit ich weiß muss man bei größeren/behandlungsbedürftigen Verletzungen mit denen man zum Arzt geht auf jeden Fall melden das es ein Betriebs/Schulunfall war, halt wgen der Abrechnung und eventuellen Haftungsfragen und das auch möglichst bald! Ich hab dunkel aus meiner Berufstätigkeit in Erinnerung das man selbst wenn man sich auf der Arbeit schneidet und sich ausm Notfallkasten ein Pflaster geben lässt das beim Chef melden muss, weil das irgendiwe dokumentiert werden muss.

Ich persönlich würde es genauso handhaben wie Annie und DENKE das das auch rechtlich ok ist, denn man kann ja auch bei anderen kleineren Unfällen erst nach 1,2,3 Tagen feststellen das es doch behandlungsbedürftig ist. Wie sich ne Verstauchung anfühlt kann ich dir allerdings leider auch nicht sagen. Gute Besserung!

LG Julia
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Muss ich es melden?

Das stimmt. Wir beim Rewe müssen den kleinsten Schnitt melden ..... es kann sich ja entzünden oder so. Ich würde auf jeden Fall mal zum Arzt, nicht dass was nachkommt.
 

Kathi

Dino
AW: Muss ich es melden?

Alina, mach bitte eine Unfallmeldung in der Schule, da dies während der Schulzeit und bei einer schulischen Veranstaltung passiert ist. Wenn du zum arzt gehst, dann bitte zu einem sog. D-Arzt. Adressen von D-Ärzten in der Nähe sollte die Schule haben. Bei einem (Arbeits-)Unfall ist nämlich nicht die KK zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Die zahlen oft mehr als die KK und vor allem auch bei Spätfolgen. Schon allein deshalb sollte man alles melden, weil man nie weiß, welche Folgen ein Unfall oder ein Vorfall in 5 oder 10 Jahren hat.

Bitte gib die Unfallmeldung innerhalb von 3 Tagen in der Schule ab.

:winke:
 

Alina

Selfie Queen
AW: Muss ich es melden?

Ich danke euch :bussi: Ich werde heut mal zu meinem Ansprechpartner gehen :jaja: Der Finger tut allerdings nicht mehr weh...

lg
 
Oben