Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

suchtleser

Hühnerflüsterin
AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Ich dachte aber wenn Ihr ihm wirklich gesagt habt die Reifen wären "neu" ....?

Ich glaube auch nicht das er durchkommt aber oft ist der Teufel ein Eichhörnchen und manchmal glaubt man nicht was so alles Recht ist und was nicht .....
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Ihr habt ihm gesagt, dass die Reifen gefahren wurden, davor aber neu aufgezogen wurden, da ist es egal ob 60 oder 600 km - er wusste es.

Und wenn ihr einen Kaufvertrag habt und das ist so ein vorgedruckter, dann sollte da auch der "Ausschluss der Sachmängelhaftung" stehen und somit seid ihr aus dem schneider. Sprich z.B. (so hat uns das der Anwalt damals gesagt, als unser Käufer vom Auto behautpet hat, dass wir gewusst hätten, dass die Kupplung kaputt sei .... ) wenn er das Motorrad kauft, den Vertrag unterschreibt, ihr tauscht Motorrad gegen Geld und er fährt los und an der nächsten Ampel bricht das Motorad unter ihm zusammen, dann hat er "Pech gehabt" - solange ihr den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag habt und tatsächlich nicht wissen konntet, dass sowas passieren könnte. Anders ist es, wenn er EUch nachweisen kann, dass ihr das hättet wissen müssen, dann könnte er entsprechend rückgängnig machen, Geld teilweise zurück oder was auch immer.

Macht Euch keine Gedanken. Da hätte er vor zwei Monaten kommen müssen. Wer weiss, was der für einen Fahrstil drauf hat und die Reifen unnötigerweise stark abgenutzt hat.

:winke:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Die Sache mit dem Geld ist doch prima. Wenn er weiter Ärger macht, dann sagt ihm: Sehr geehrter Herr XY, bei der Zusammenstellung der Unterlagen für unseren Anwalt ist uns aufgefallen, dass wir leider keinen Zahlungsbeleg vorliegen haben über den Erhalt der vereinbarten kaufsumme. Dürfen wir Sie bitten, uns eine entsprechende Kopie zukommen zu lassen, da jedwede Ansprüche ja nur geltend gemacht werden können, wenn überhaupt eine Zahlung erfolgt ist.

Und wupps, ist die Luft raus...
 

Rona Roya

Gehört zum Inventar
AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Hallo Alle,

ganz lieben Dank für Eure Antworten! Wir wollen demnächst unser Auto verkaufen und wissen jetzt genau, was für Klauseln drinstehen müssen, daß wir 100% aus dem Schneider sind.

Volleybap- das ist genial! Genau das werden wir ihm schreiben! :bravo: Freue mich jetzt schon drauf :hahaha:

Euch ein schönes WE!

Liebe Grüße
 

Davids_Mama

Gute Fee
AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Bei Mobile.de gibt es vorgefertigte Verträge die kannst du dir kostenlos ausdrucken.

Bei Rädern, hat der Käufer keine Gerantie. Er hat bei Privatkauf eh keine Garantie. Wenn dann hösten Gewährleistung. Und auch diese hat er bei Privatkauf nicht. Er hat einen Probefahrt gemacht. Und das Fahrzeug gekauft wie gesehen. Nur bei grob verschwiegene Mängeln kann er noch was fordern.

Ich habe täglich damit zu tun. Garantie gibt es nur auf Neuteile. Oder man kauft extra bei einer Versicherung nach. Aber dann ist die Garantie auch nur auf alle Elektronischen Teile, Motor und Getriebe. Alle verschleisteile (darunter zählen die Reifen) fallen dabei raus. Er ist 2000 km damit gefahren, was glaubt er eigentlich was Motorradräder halten? Ist doch kein Auto. Meist halten die Räder zwischen 5000 - 7000 km. Und dann kommt es auf die Fahreigenschaften und auf die Qualität der Räder drauf an.

Wie euer Anwalt schon sagt, ihr habt überhaupt nix zu beführchten.

Mach nächstes mal auch ein Übergabeprotokol. Wenn du möchtest schicke ich dir ein per Mail.

Zitat aus dem autokaufrecht:

Kein Mensch käme auf die Idee, dass innerhalb der Sachmangelhaftungsverjährung (Gewährleistungsfrist, die nur für Händer ist) abgefahrene Reifen von Verkäufer zu ersetzen wäre. Diese plakative Beispriele zeigt deutlich die erforderliche Denkrichtung: Der Maßstab der Sachmangelhaftung ist die Vertragsgemäßheit. Beim Neuwagen sind neue Reifen vertragsgemäß, beim Gebrauchtwagen je nach Laufleistung solche bis oberhalb der gesetztlichen Verschleißgrenze.

Die meisten denken, nur weil die Reifen etwas abgefahren sind. Müssen wir neue bei einen Gebrauchtwagen dazulegen. Und wir sind Händler, bei Verkauf zwischen Privatpersonen gilt sowieso gekauft wie gesehen. Außer eben arglistig Verschiegen.

LG Kathrin
 
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MaraLea

AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Die Sache mit dem Geld ist doch prima. Wenn er weiter Ärger macht, dann sagt ihm: Sehr geehrter Herr XY, bei der Zusammenstellung der Unterlagen für unseren Anwalt ist uns aufgefallen, dass wir leider keinen Zahlungsbeleg vorliegen haben über den Erhalt der vereinbarten kaufsumme. Dürfen wir Sie bitten, uns eine entsprechende Kopie zukommen zu lassen, da jedwede Ansprüche ja nur geltend gemacht werden können, wenn überhaupt eine Zahlung erfolgt ist.

Und wupps, ist die Luft raus...

na, soooooo einfach ist das deutsche Rechtssystem ja nun auch nicht gestrickt. Da es -gerade bei Privatgeschäften- Usus ist, sofort zu zahlen und auch i.d.R. erst dann das Fahrzeug samt Papieren übereignet wird, dürfte sowas auf sehr wackligen Beinen stehen ;) ...und im schlimmsten Fall könnte das ein Eigentor werden, nämlich wenn der Richter dem Käufer glaubt, dass er gezahlt hat. Dann wird schnell ein Betrugsversuch draus :-?

Zu den Reifen an sich würde ich mir aber auch keine Gedanken mehr machen...es sei denn, sie wären zwar erst 60 km gefahren aber schon seit 30 Jahren aufgezogen und haben in der Zeit im Schuppen vor sich hingerottet...
 

Rona Roya

Gehört zum Inventar
AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger

Huhu,

der Käufer gibt nicht auf!

Am Freitag kam schon wieder Post von ihm- dieses mal per Einschreiben. Und da ich so gernevt bin von dem und wir derzeit eh sehr viel um die Ohren haben, hab ich das Einschreiben einfach zurückgehen lassen- also gar nicht erst angenommen! Fertig!

Dieser blöde Depp! Er hat für 7500 Euro ein spitzensuper- Motorrad bekommen und will jetzt 230 Euro für die Reifen zurück- und so wie es aussieht, wird er das wohl durchziehen bis vor Gericht! :bruddel:

Kathrin, er wird bei uns wohl auf grob verschwiegene Mängel pochen- müssen wir ihm dann jetzt nachweisen können, daß die Reifen noch top waren? Ist es denn arglistige Täuschung, wenn mein Mann im Vorfeld gesagt hat, daß die Reifen neu waren- damit aber eher meinte: WIE neu...

Seufz, mit so lästigen Sachen muß man sich rumschlagen- machen da überhaupt die Richter mit bei so "Kleinkramsachen"?!?

Genervte Grüße
 
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