AW: Motorrad verkauft- zwei Monate später Ärger
Ihr habt ihm gesagt, dass die Reifen gefahren wurden, davor aber neu aufgezogen wurden, da ist es egal ob 60 oder 600 km - er wusste es.
Und wenn ihr einen Kaufvertrag habt und das ist so ein vorgedruckter, dann sollte da auch der "Ausschluss der Sachmängelhaftung" stehen und somit seid ihr aus dem schneider. Sprich z.B. (so hat uns das der Anwalt damals gesagt, als unser Käufer vom Auto behautpet hat, dass wir gewusst hätten, dass die Kupplung kaputt sei .... ) wenn er das Motorrad kauft, den Vertrag unterschreibt, ihr tauscht Motorrad gegen Geld und er fährt los und an der nächsten Ampel bricht das Motorad unter ihm zusammen, dann hat er "Pech gehabt" - solange ihr den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag habt und tatsächlich nicht wissen konntet, dass sowas passieren könnte. Anders ist es, wenn er EUch nachweisen kann, dass ihr das hättet wissen müssen, dann könnte er entsprechend rückgängnig machen, Geld teilweise zurück oder was auch immer.
Macht Euch keine Gedanken. Da hätte er vor zwei Monaten kommen müssen. Wer weiss, was der für einen Fahrstil drauf hat und die Reifen unnötigerweise stark abgenutzt hat.