AW: Mitarbeitern die Versteuerung zu übertragen, ist das rechtens?
Ui, Ui, Ui,
1. Rat bei den Vorkenntnissen unbedingt Hilfe für die Steuer, Lohn und Buchhaltung holen.
Zum Thema, es gibt folgende Möglichkeiten:
1. 400,00 Euro Kraft, IHR müsst für diese Kraft pauschale Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen, das sind insgesamt 30 % und das könnt Ihr in keinem Fall auf die Mitarbeiter übertragen!
2. Ihr habt selbständige, die Euch für das halten der Kurse Rechnungen schreiben, die sind natürlich für die Versteuerung selbst verantwortlich, hier spricht man aber nicht von Lohnsteuer, bitte auch wenn ein Vertrag gemacht werden soll,nich so bennenen! Da muß man eigentlich gar keinen Vertrag machen, sondern nur darauf achten das man ordentliche Rechnungen bekommt, die den Anforderungen entsprechen.
3. Ihr habt fest angestellte, da seid Ihr als Arbeitgeber für die Abführung der Lohnsteuer und Sozialabgaben verantwortlich, kann man auch nicht übertragen!
Kurz und gut Lohnsteuer kann man nicht übertragen. Lohnsteuer fällt nur bei Angestellten an. Die anderen zahlen Einkommensteuer.
*klugscheißoff*
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