Mietvertrag

Elchen

Aufraffbremse
Ihr Lieben, ich habe mal eine Frage zu einem Mietvertrag.
Wir haben ja für Yannick eine Wohnung gemietet. Im Vertrag steht, dass der Vertrag vorerst 1 Jahre gilt und sich immer um 1 Jahre verlängert, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird.
Ist sowas echt zulässig?
 

Rita

Gehört zum Inventar
Soweit ich weiß gilt eine Befristung nur, wenn der Vermieter schriftlich einen Grund mitgeteilt hat.
In diesem speziellen Fall würde ich ich aber auch an einen Mieterverein wenden. Zeitmietverträge sind nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig.
 

Su

Das Luder
Ich verstehe es eher so, das sich der Mietvertrag für den Mieter dann immer um ein Jahr verlängert.

So hatten wir da mal in einem gewerblichen Mietvertrag.... ist eher ein Schutz für den Vermieter das der Mieter nicht so schnell raus ist ...

Aber warum habt ihr da bei der Unterschrift nicht nachgefragt was es damit auf sich hat?

Und ich kenne es von Mandanten schon mit der Befristung von vornherein. Die z.B. wissen das in 5 Jahren die Tochter rein geht. Wäre ja auch ehrlich gesagt ein Witz wenn ich eine Wohnung habe und die nur 5 Jahre vermieten möchte, muss das ja möglich sein.
 

Rita

Gehört zum Inventar
Wenn du eine Begründung hast wie Eigenbedarf und das bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich ankündigst ist eine Befristung zulässig. Aber eben nicht ohne schriftliche Begründung.
 

Elchen

Aufraffbremse
im Vertrag steht, er ist gültig für ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. (vom Mieter).
Ich gebe zu, habe wohl nicht gründlich gelesen, das erst später gesehen.
Im Grunde ist es ja nicht schlimm und aktuell auch nicht so dringend. Nur wenn Yannick das Klassenziel nicht erreicht, wäre das ja im Juli, aber die Wohnung müsste man im April/Mai kündigen, da der Vertrag zum 01.08. abgeschlossen wurde.
 
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