Mietrecht: Brauche DRINGEND Hilfe!!!!

Corinna

Forenomi
AW: Mietrecht: Brauche DRINGEND Hilfe!!!!

Sandy, das waren zwei Urteile, aus denen er mir zitiert hat!

Ich muß aber jetzt erst mal genau wissen, WELCHE der beiden Schlüsselübergaben nun rechtens sind, bevor ich handeln kann! :cry:
 

Tinemi

Dauerschnullerer
AW: Mietrecht: Brauche DRINGEND Hilfe!!!!

Hallo Corinna,

ich bin grad beim Amtsgericht beschäftigt, ausser anderem in der Abteilung für Mietsachen. Wenn ich dir also noch irgendwie behilflich sein kann, dann lass es mich wissen.

Grüße
Tina
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Mietrecht: Brauche DRINGEND Hilfe!!!!

ich drück Dich mal ganz dolle . . .

:knuutsch:

Edit: Ich mit das auf der Recht-seite mal durchgelesen, was Du geschrieben hast und auch die Antworten.

-Bis wann hast Du Miete gezahlt und bis wann sind die NK abgerechnet. Ich erinnere mich so Anfang Februar in Deiner alten WOhnung Licht gesehen zu haben bzw. auch Tätigkeiten - aber Du hast ja geschrieben, dass "korrekt" abgerechnet wurde. - Wobei da fällt mir ein dass in der Regel ja 3 Monatsmieten Kaution gezahlt werden und wenn ab Februar schon wer anders drin war, du nur hättest 2 Monate zahlen müssen. Wenn DU also auch 3 MM Kaution gezahlt hattest, was ist dann mit der dritten Monatsmiete, die ja dann noch "übrig" wäre, bzw. die er ja dann für die noch nachzuzahlenden NK nehmen könnte.

-Da kein Mängelprotokoll erstellt wurde und es ja auch keine versteckten Mängel sind - ich kenn die "Bude" und war ja sogar ein paar mal dabei, als Du Deine Vermieterin darauf aufmerksam gemacht hast - hat die Vermieterin keinen "Beweis" - was will sie also machen - da steht dann Aussage gegen Aussage. Ich denke, da hast Du dann "bessere Karten" - es sei denn die Gute spielt falsch und will sich die längst fällige "Sanierung" von Dir bezahlen lassen. Ich denke da nur an die nicht funktionierenden Heizkörper oben bei den Kindern, die Risse in den Wänden, die undichten Fenster (bei Dir war irgendwie ständig Durchzug). Kurz: Die schon ewig vorhandnen Mängel und dass DU das - wenn auch nur münclich - schon mehrmals angemahnt hattest, das bezeuge ich Dir gerne, denn das kann ich ja auch.

-Was die Frist und "Übergabe" angeht - davon habe ich keinen blassen Schimmer. Blöd, dass es "Plötzlcih" heißt erst im Januar war die Übergabe. Wer hat denn die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben? hast Du denn zeugen dafür, dass die Vermieterin gesagt hat DU sollst die Schlüssel beim Nachbarn abgeben? Wenn ja und die Person, die die Schlüssel an den Nachbarn gegeben hat, kann bezeugen, wann sie das gemacht hat, dann sehe ich die Übergabe der Mietsache zu dem Zeitpunkt, an dem die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben wurden und damit beginnt dann meiner Meinugn nach auch die Frist. Man sollte dann nur auch dem Vermieter Bescheid gegeben haben, dass die SChlüssel da nun abgegeben wurden und abholbar sind. Wenn der Vermieter die dann erst im Januar holt - was ich persönlich ja nicht glaube - dann ist er doch selbst schuld, hätte er ja eher machen können. Das sind aber nur meine Gedanken ohne rechtlichen Halt.

:winke: und ich drück die Däumchen - sag Bescheid, wenn Du Hilfe brauchst.
 
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Corinna

Forenomi
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hast Du denn zeugen dafür, dass die Vermieterin gesagt hat DU sollst die Schlüssel beim Nachbarn abgeben? Wenn ja und die Person, die die Schlüssel an den Nachbarn gegeben hat, kann bezeugen, wann sie das gemacht hat, dann sehe ich die Übergabe der Mietsache zu dem Zeitpunkt, an dem die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben wurden und damit beginnt dann meiner Meinugn nach auch die Frist.

WAS für ein Satz! :umfall:

:-D

Also: Die Vermieterin BAT mich sogar, den Schlüssel bei den Nachbarn abzugeben, weil sie ja "keine Zeit" habe, am Tag meines Auszuges vorbei zu kommen!
( :-? Ich wette, sie HÄTTE Zeit gehabt!)

Der eine Anwalt sieht das übrigens offensichtlich auch so, daß die "erste" Schlüsselübergabe, also von mir an die Dritte Person, "rechtens" und anzuerkennen ist.
 
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