Meldeamt - Erst- und Zweitwohnung

Conny

Mrs. Snape
Hallo!
ich weiß nicht ob wir hier jemand haben der sich beim Meldeverfahren auskennt.

Und zwar wird Carina, die ja letztes Jahr komplett zu ihrem Vater gezogen ist - und dort auch gemeldet - ab 15.09. vermutlich unter der Woche wieder bei uns wohnen. Da sie hier ein Jahr Bufdi (Bundesfreiwilligendienst) im Klinikum macht.

Wie wird das dann meldetechnisch gehandhabt? Sind wir dann Erstwohnung und der Vater zweite? Oder umgekehrt? Oder braucht da gar nichts gemeldet werden? Oder sind wir dann Erstwohnung und die Zweite fällt flach?

Wer bekommt dann das Kindergeld? Ich oder der Vater?

Schwierig.

LG Conny
 

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
Mit dem Kindergeld hat das nichts zu tun glaube ich. Eher steuerlich, @Su müsste das wissen.
 

Su

Das Luder
Nein, leider kenne ich mich da nicht aus.

Ich denke das müsst ihr miteinander regeln.

LG
Su
 

Monsy

Agent Amour
Erstwohnsitz ist in der Behördensprache der Ort mit dem überwiegendem Aufenthalt.

Bei der Anmeldung gebt ihr normal die weiteren Wohnsitze an.
Ggfs. kann euch die Frage auch eure Einwohnermeldeamt beantworten.
 

zwillingsmama

Gehört zum Inventar
meldetechnisch würde ich deine tochter bei dir als Hauptwohnung anmelden, da sie ja den überwiegenden teil bei dir verbringt. wenn sie dann die wochenenden bei ihrem vater ist, würde ich sie mit nebenwohnsitz bei dem kindsvater anmelden. kindergeld kriegt normalerweise der elternteil, bei dem das kind den überwiegenden teil lebt. wie soll es denn nach dem jahr weiter gehen?könntet ihr euch ansonsten für das eine jahr so verständigen, dass das kindergeld weiterhin der bekommt, und es evtl. an den anderen für das Jahr zahlt?
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
Bei den jungen Erwachsenen, die bei uns studieren, bleibt die Heimatwohnung der Erstwohnsitz und die Studibude hier in der Stadt der Zweitwohnsitz. Eigentlich entscheidet man das selber. §7 BGB bestimmt das nicht eindeutig. Der Wohnsitz ist der Ort, an dem man sich ständig niederlässt. In eurem Fall dann ja an zwei Orten und sofern eure Meldeämter mitspielen, kann sie auch so gemeldet bleiben.
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
... Und die werden in ihrem Alter noch nicht meckern. Interessant wird es erst bei den Gutverdienern die ordentlich Steuern zahlen müssen etc. :)
 
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