Wegen dem was verlangt wird für die Sachen, das ist eine freie Entscheidung und das Finanzamt kann nicht vorgeben was verlangt werden muss, wo kommen wir den da hin. Klar kann es sein das der Verlust der entsteht nicht anerkannt wird wegen Liebhaberei, dann ist es ihr Privatvergnügen, was es ja auch ist

Wichtig ist nur offziell ein Gewerbe anzumelden und alle Einnahmen und Ausgaben brav anzugeben. Wenn das Finanzamt dann sagt nö is Liebhaberei. Dann macht das doch nichts, deswegen darf man es ja trotzdem machen.
Danke dir. Genau so ist es, ich habe ein Gewerbe angemeldet da es immer mehr geworden ist die etwas von mir wollten. Besser anmelden wie wenn ich es so verkaufe dann ist es nämlich Schwarz. Ich mache brav meine Ein-und Ausgabenrechnung. @ Buchstabensalat: Bei jedem Schnitt den man kauft steht dabei das man Selbstgenähte Waren bis zu einer gewissen Anzahl verkaufen darf.