Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Bereiche der Schulpflicht
Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Teilnahme, Anmeldung und Schulwahl.
Zum Bereich Teilnahme gehört die regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie an Schulveranstaltungen (sofern diese -z.B. finanziell - zumutbar sind). Bei Ganztagsschulen gilt dies auch für den Nachmittag.
Zum Bereich Anmeldung gehört, dass die Eltern verpflichtet sind, ihre minderjährigen Kinder in einer geeigneten Schule anzumelden. Volljährige Schüler sind hierfür alleine zuständig. Falls es aber um die Anmeldung an einer Berufsschule geht, ist der Ausbilder bzw. Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet.
Zum Bereich Schulwahl gehört, dass die schulpflichtige Person in einer deutschen öffentlichen oder Privatschule angemeldet werden muss. Es ist also z.B. nicht möglich ein Kind auf eine Schule eines Nachbarlandes zu schicken. Ausnahmeregelungen sind jedoch möglich und internationales Recht (z.B. in Hinblick auf Diplomatenkinder) wird hiervon nicht berührt.
[Bearbeiten]
Ausnahmen und Befreiungen
In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von der Schulpflicht möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine gleichwertige Förderung möglich ist.
Es ist in der Rechtsprechung einiger Bundesländer unklar, ob sich die Schulpflicht (nicht jedoch das Recht auf den Schulbesuch) auch auf Asylbewerberkinder erstreckt.
In einigen Bundesländern können in besonderen Härtefällen ausländische Jugendliche vom 14. Lebensjahr an von der Schulpflicht befreit werden.
Eine generelle Befreiung von der Schulpflicht aus religiösen Gründen ist nicht möglich, wohl aber eine Befreiung an wichtigen religiösen Feiertagen.
Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern ist – mit Ausnahme des Religionsunterricht in Deutschlands – nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. So kann eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgen, solange eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen ist aus besonderen Gründen ebenfalls möglich.
Die Schulpflicht erstreckt sich ebenfalls auf Schulfahrten; Befreiungen aus besonderen Gründen sind jedoch möglich.
Für Kinder mit Behinderungen bestehen oft sehr verschiedene Sonderregelungen auf Länderebene.
Sabine mit Anna hat gesagt.:Hallo![]()
ich habe über das Thema schonmal einen Bericht im Fernsehen gesehen. Es ist möglich aber sehr schwer zu erreichen. Ich persönlich würde es nicht mit meiner Tochter machen.
Hab zu dem Thema einen interessanten Link gefunden.
http://www.hausunterricht.org/html/rechtliches.html
weiter unten steht wie die Bundesländer einzeln auf Hausunterricht reagieren.
Liebe Grüße
Sabine mit Anna
das ist lieb von dir ich habe selber nichts dazu gefunden, ich habe schon angefangen zu fantasieren,das vielleicht die Schulbehörde von der Existenz des Kindes nicht weiss?Aber das kann ja nicht sein, dann habe ich gedacht die Mutter schwindelt uns an,aber das Kind ist ja immer daheim also nie mit Schulranzen,meine Freundin hat gemeint,sie glaubt ihr das schon,weil sie schon öfters sieht das Lehrer kommen zum unterrichten ist ja ihre Nachbarin!!!!?????Ich bin immer noch baff,jetzt sehe ich anhand dem link,das es doch dafür Regelungen gibt und man das durchbekommen kann ich dachte immer das ist nicht machbar!?Dann stimmt es wohl doch,hatte auch meine Zweifel,aber die Begründung die nehme ich ihr nicht ab,das sie deswegen das durchbekommen hat wegen ihrem jungen,...
nil hat gesagt.:aber die Begründung die nehme ich ihr nicht ab,das sie deswegen das durchbekommen hat wegen ihrem jungen,...

