Mal ne verkehrstechnische Frage

Silvia

Showtalent
Wir haben vor dem Haus 2 Stellplätze und eine Einfahrt.

Je nachdem in welche Richtung ich rausfahren möchte brauch ich fast die komplette Breite der Strasse um rauszukommen. (ich kann erst einschlagen wenn ich fast komplett auf der Strasse bin, sonst nehm ich den Zaun vom Nachbarn mit). Und da wir an einer Hauptverkehrsstrasse wohnen muss man je nach Tageszeit ziemlich flott rauskommen, sonst steht man ewig.

Nun zu meiner frage: Darf man gegenüber des Hauses parken?

Dort steht kein Haus, also muss dort eigentlich auch niemand parken.
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Mal ne verkehrstechnische Frage

§12 Halten und Parken
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(1) Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
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(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
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(:relievedface: Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.





Jetzt ist die Frage, was eine schmale Fahrbahn ist :???:
 

Silvia

Showtalent
AW: Mal ne verkehrstechnische Frage

Naja, so ganz schmal ist auch unsere Hauptstrasse nicht :heilisch:

Ich ruf morgen mal bei der Ortspolizeibehörde an.
 

Evi

Nähfee
AW: Mal ne verkehrstechnische Frage

Die Restfahrbahnbreite soll mindestens 3 m sein, darunter spricht man dann von enger Stelle oder schmaler Fahrbahn.
 
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