mal ne Frage zur privaten Insolvenz

rumpelwicht

Dauerschnullerer
......also: Person A geht zur Schuldnerberatung und möchte nach dem dortigen Gespräch private Insolvenz anmelden. Wie ist das nun, wenn die Person A bei mir zwischen 1000€ und 3000€ Außenstände hat - habe ich irgendeine Chance wenigstens ein Teil des Geldes wieder zu sehen?

Wer weiß was????

schöne Grüße
Verena........die auf Grund es Umzugs jetzt evtl eine WEile ohne Internet sein kann:bruddel::bruddel:
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

Also bei einer privaten Insolvenz hast Du wenig Chancen Dein Geld zurückzubekommen, wenn überhaupt, bekommst Du höchstens einen geringen Teil..

:(
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

das ist vom Einkommen und den Gesamtschulden der Person A abhängig.

lg
Bärbel
 

Mischa

Administrator
Mitarbeiter
Moderatorin
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

Genau, wenn derjenige was verdient sind deine Chancen sogar besser. Denn dann muss er den Überschuss abliefern sonst ist es Essig mit der priv. Insolvenz. Nur wenn nichts übrig bleibt (wieviel Schulden hat er denn noch an anderer Stelle) ist nach der Laufzeit schuldenfrei und Du hast den schwarzen Peter.
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

Das kommt darauf an wie viele Stellen Geld bekommen.Und wenn einer der ganzen schnell ist meldet er zuerst ansprüche an.Dann kann es passieren das der Vorgezogen wird und alle anderen erst einmal auf der Strecke bleiben.
Ich spreche aus Erfahrung.


LG
 

sandra

the best of 74
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

Bevor Person A die private Insolvenz beantragt, wird erst mal versucht sich außergerichtlich zu einigen. In den meisten Fällen lassen sich die Gläubiger nicht darauf ein.

D.h. alle Gläubiger werden angeschrieben, ob sie von den Schuldbeträgen absehen bzw. mit einer kleiner Tilgung einverstanden sind. Wenn die Mehrheit bzw. die Gläubiger mit den höchsten Forderungsbeträgen zustimmen, dann kann ein Betrag festgesetzt werden, der dann 6 oder 7 Jahre lang monatlich an alle Gläubiger verteilt wird.

Verdient Person A soviel Geld, dass er über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird der Überschuss veranschlagt.

LG Sandra
 

Maminka

Familienmitglied
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

Wenn die Person pfändungsfreies Einkommen zur Verfügung hat, werden die einzelnen Gläubiger quotal befriedigt, d.h. du bekommst ziemlich sicher nur nen Bruchteil, ne 100% Quote, die gibt es glaube ich nicht.
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: mal ne Frage zur privaten Insolvenz

Bevor Person A die private Insolvenz beantragt, wird erst mal versucht sich außergerichtlich zu einigen. In den meisten Fällen lassen sich die Gläubiger nicht darauf ein.

D.h. alle Gläubiger werden angeschrieben, ob sie von den Schuldbeträgen absehen bzw. mit einer kleiner Tilgung einverstanden sind. Wenn die Mehrheit bzw. die Gläubiger mit den höchsten Forderungsbeträgen zustimmen, dann kann ein Betrag festgesetzt werden, der dann 6 oder 7 Jahre lang monatlich an alle Gläubiger verteilt wird.

LG Sandra

Es müssen alle Gläubiger der aussergerichtlichen Einigung zustimmen, unabhängig von der Höhe der Forderung. Wenn nur einer nicht damit einverstanden ist, kommt es zur eigentlichen privaten Insolvenz, bei der dann der das Gericht je nach Höhe der Forderung die Quote(n) festlegt. Der ( bei festem Einkommen ) die Pfändungsfreigrenze überschreitende Betrag muss von Arbeitgeber auf ein Treuhandkonto überwiesen werden und dieser Treuhänder verteilt dann nach Vorgabe.
Da ich gerade einen jungen Kollegen durch die Insolvenz begleite, hab ich das alles so genau mitbekommen. Bei ihm war´s ein Gläubiger, mit einer relativ geringen Summe, der die aussergerichtlich Einigung verhindert hat, und genau dieser Gläubiger kommt jetzt viel schlechter weg, als wenn der den Abfindungsbetrag genommen hätte.

lg
Bärbel
 
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