künstliche Befruchtung, kann bei der Steuer abgesezt werden

Su

Das Luder
Hallo Ihr Lieben,

vor kurzem habe ich ja eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins aufgemacht.

Jetzt dachte ich mir schadet es ja nichts, wenn ich Euch an meiner Fachliteratur teilhaben lasse und ab und zu einen Steuertipp streu!

"Bekommen Eheleute auf natürlichen Weg keine Kinder, können Aufwendungen für eine künstlich herbeigeführte Schwangerschaft als Krankheitskosten abegezogen werden. Vorraussetzung: Es handelt sich um eine sog. homologe Befruchtung (BFH-Urteil vom 18.06.97, BStBl. 1997 II S. 805)"
Das ganze kann als außergewöhliche Belastung abgesetzt und mindert bei Übersteigen der zumutbaren Belastung die Steuern.

LG
Su
 
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