Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Ich habe vor 6 Wochen gekündigt. Wie lang kann ich denn meiner Ex-Chefin Zeit geben um mir mein Zeugnis auszustellen? Bisher hab ich nämlich noch keins bekommen.
Fürs Arbeitsamt brauch ich ne Arbeitsbescheinigung, wie lang soll ich ihr da Zeit geben? Weil die bräuchte ich ja schon dringend, weil ohne kann ich die Unterlagen nicht beim AA abgeben.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Arbeitsbescheinigung "umgehend" (ein Arbeitstag der für das Ausstellen zuständigen Person", Zeugnis "angemessene Zeit" - 14 Tage nach Einforderung müsste es da sein...
Da AG in kleineren Firmen damit oft überfordert sind, kommt es gar nicht schlecht, wenn man dahin kommt, das Zeugnis selbst zu schreiben und der AG nur noch durchliest und unterschreibt...
Selbst Zeugnis schreiben mit Aufgabengebiet usw (also was man alles gemacht hat, Verantwortung, Sonderarbeiten u.ä.) ist nicht schlecht, dann hat man Unterlagen, wenn Zeugnis kommt oder Stichworte, wenn Chef unsicher ist und fragt.
 
AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Ich habe keine Ahnung wie man ein Zeugnis selber schreibt und ehrlich gesagt bin ich auch nicht bereit dazu. Ich denke 6 Wochen sind Zeit genug und wenn sie nicht weiss was sie schreiben soll dann soll sie ihre beiden Kollegen fragen. Ausserdem hat sie das ja nicht zum ersten Mal zu tun. Und sie wusste ja auch dass schon mindestens ein halbes Jahr vor meiner Kündigung dass das auf sie zukommt (längere geschichte).
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Hallo Christina,

Wegen der Arbeitsbescheinigung würde ich nachhaken, die muß Dir Dein AG eigentlich sofort nach Ablauf Deiner Arbeitszeit aushändigen, beziehungsweise nach der letzten Abrechnung, denn er muß ja die Einkommen der letzten 12 Monate bescheinigen. Das geht erst, wenn abgerechnet ist. Allerdings ist der Abrechnungslauf meist Mitte des Monats, d.h. am 15. des Folgemonats sollte das schon möglich sein!

Beim Arbeitszeugnis rate ich Dir dringend nochmal drüber nachzudenken ob Du es nicht doch selbst schreibst, zumindest das Aufgabengebiet. Du läufst sonst in Gefahr, daß es 0815 ist, und davon hast Du nichts. Und je mehr Druck Du machst, umso gefährlicher ist es, daß es lieblos ist. Das ist für neue AG immer ein Zeichen, daß eventuell was nicht in Ordnung war ...
Dein AG ist nämlich nur verpflichtet, Dir ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen, kein ausführliches.

Wenn Du magst, schreib doch schnell mal Deine Aufgaben sowie Deine wichtigsten Stärken zusammen, dann fasse ich es Dir in "Zeugnisdeutsch"

6 Wochen allerdings sind eine ausreichende Zeit dafür. Nachhaken kannst Du da auf jeden Fall.

vlg, Gisela
 
L

LukasundLea

AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Hallo !
Ich würde das Zeugniss auch selber schreiben, eh es wegen Zeitdruck der Cheffin evtl. nicht wie gewünscht ausfällt.
Vielleicht hilft Dir der Link Arbeitszeugnis

Die Arbeitsbescheinigung würde ich sofort verlangen....
 
AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

GiselaM hat gesagt.:
Hallo Christina,

Wegen der Arbeitsbescheinigung würde ich nachhaken, die muß Dir Dein AG eigentlich sofort nach Ablauf Deiner Arbeitszeit aushändigen, beziehungsweise nach der letzten Abrechnung, denn er muß ja die Einkommen der letzten 12 Monate bescheinigen. Das geht erst, wenn abgerechnet ist. Allerdings ist der Abrechnungslauf meist Mitte des Monats, d.h. am 15. des Folgemonats sollte das schon möglich sein!

Meine Arbeitszeit läuft am 17.10. ab aber ich bin in Elternzeit und arbeite seit 2001 nicht mehr. Sollte also nicht so schwer sein das auszufüllen. Ich werd am Montag da anrufen.

Wegen dem Zeugnis ... mal sehen, da hake ich auch erstmal nach. Ich werde das Zeugnis sowieso von einem Arbeitsrechtsanwalt prüfen lassen. Für was hab ich denn eine Arbeitsrechtsschutz.
 
L

LukasundLea

AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Christina mit Jan und Ole hat gesagt.:
Ich werde das Zeugnis sowieso von einem Arbeitsrechtsanwalt prüfen lassen. Für was hab ich denn eine Arbeitsrechtsschutz.
Naja gut. Aber was machst Du wenn es nicht o.k. ist ? Dann musst Du eh selber ran...
 
AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Nein dann muss sie es korrigieren. Aber ich denke sie wird sich das schon denken können dass ich das von einem Anwalt durchsehen lasse, schließlich ist sie selber Anwältin.
 
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