AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung
Hallo Christina,
Wegen der Arbeitsbescheinigung würde ich nachhaken, die muß Dir Dein AG eigentlich sofort nach Ablauf Deiner Arbeitszeit aushändigen, beziehungsweise nach der letzten Abrechnung, denn er muß ja die Einkommen der letzten 12 Monate bescheinigen. Das geht erst, wenn abgerechnet ist. Allerdings ist der Abrechnungslauf meist Mitte des Monats, d.h. am 15. des Folgemonats sollte das schon möglich sein!
Beim Arbeitszeugnis rate ich Dir dringend nochmal drüber nachzudenken ob Du es nicht doch selbst schreibst, zumindest das Aufgabengebiet. Du läufst sonst in Gefahr, daß es 0815 ist, und davon hast Du nichts. Und je mehr Druck Du machst, umso gefährlicher ist es, daß es lieblos ist. Das ist für neue AG immer ein Zeichen, daß eventuell was nicht in Ordnung war ...
Dein AG ist nämlich nur verpflichtet, Dir ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen, kein ausführliches.
Wenn Du magst, schreib doch schnell mal Deine Aufgaben sowie Deine wichtigsten Stärken zusammen, dann fasse ich es Dir in "Zeugnisdeutsch"
6 Wochen allerdings sind eine ausreichende Zeit dafür. Nachhaken kannst Du da auf jeden Fall.
vlg, Gisela