Kündigung wg. Eigenbedarf

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Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Kündigung wg. Eigenbedarf

Grundsätzlich gilt für Euch, dass ihr eine
Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten müsst.
Was die Eigenbedarfskündigung betrifft gilt folgendes : Selbst wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann der Mieter laut Gesetz Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine besondere „soziale Härte" darstellen würde. Schwangerschaft, schwere Krankheit oder hohes Alter sind typische Härtegründe
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Kündigung wg. Eigenbedarf

:entsetzt: Echt nur 9 Monate? Wir haben hier diese Einheitsmietverträge - also vorgedruckt - und da steht (ich zitiere): Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Lieben Gruß :winke:
Ulli


Grundsätzlich bin ich erstmal von den gesetzlichen Kündigungsfristen ausgegangen.
Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt immer dann, wenn nichts anderes
vereinbart wurde. Dies ist bei Euch nicht der Fall.
Somit wären doch die 12 Monate einzuhalten, da diese vertraglich
vereinbart wurden.
 
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