Ignatia
die mit dem Efeu tanzt
Hallo, aktueller Fall im Kiga und offiziell weiss keiner Bescheid 
Laut Wikipedia steht:
[WIKI]Kopflausbefall ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den behandelnden Arzt keine meldepflichtige Erkrankung. Man sollte jedoch alle Personen informieren, die sich möglicherweise angesteckt haben oder von denen man vermutet, dass sie die Kopfläuse in Umlauf gebracht haben, um so eine weitere Ausbreitung und Rückübertragung zu verhindern. Ein Besuch des Hausarztes, der dann gegebenenfalls spezielle Shampoos zur Bekämpfung verschreiben kann, ist immer anzuraten. Nach dem IfSG sind die Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt über den Kopflausbefall zu benachrichtigen
.....
In Übereinstimmung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §4 Abs. 1 und 2 hat das Robert Koch-Institut die Regelung erarbeitet, dass - im Fall des Besuchs einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche - die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, den Befall dort zu melden und die Durchführung einer ärztlichen Behandlung zu bestätigen. Ein ärztliches Attest zur Bestätigung des Behandlungserfolges ist zur Wiederzulassung für die Gemeinschaftseinrichtung nicht erforderlich.[/WIKI]
ok heisst doch, der Arzt muss es nicht melden, aber die Erzieherinnen den Eltern und dem Gesundheitsamt oder?
Wieso erfährt man denn dann alles nur über Umwege????
Sandra
Laut Wikipedia steht:
[WIKI]Kopflausbefall ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den behandelnden Arzt keine meldepflichtige Erkrankung. Man sollte jedoch alle Personen informieren, die sich möglicherweise angesteckt haben oder von denen man vermutet, dass sie die Kopfläuse in Umlauf gebracht haben, um so eine weitere Ausbreitung und Rückübertragung zu verhindern. Ein Besuch des Hausarztes, der dann gegebenenfalls spezielle Shampoos zur Bekämpfung verschreiben kann, ist immer anzuraten. Nach dem IfSG sind die Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt über den Kopflausbefall zu benachrichtigen
.....
In Übereinstimmung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §4 Abs. 1 und 2 hat das Robert Koch-Institut die Regelung erarbeitet, dass - im Fall des Besuchs einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche - die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, den Befall dort zu melden und die Durchführung einer ärztlichen Behandlung zu bestätigen. Ein ärztliches Attest zur Bestätigung des Behandlungserfolges ist zur Wiederzulassung für die Gemeinschaftseinrichtung nicht erforderlich.[/WIKI]
ok heisst doch, der Arzt muss es nicht melden, aber die Erzieherinnen den Eltern und dem Gesundheitsamt oder?
Wieso erfährt man denn dann alles nur über Umwege????
Sandra