KK: Beitrag wenn nebenberuflich selbständig

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Paulchen

Huhu,

ich hab da mal einen komplizierten Fall vo Gründungsberatung im Freundeskreis und brauche Rat:

Fall 1:

Jemand arbeitet für 4000 Euro brutto fest angestellt (Vollzeit) und zahlt an die gesetzliche KV den Höchstsatz für Angestellte. Nebenberuflich macht er sich selbständig. Muss er jetzt aufstocken (er liegt ja schon beim Höchstbetrag) oder ändert sich irgendetwas in Bezug auf die Beiträge der KV?

Fall 2:

Jemand arbeitet Teilzeit und verdient 1600 Euro brutto. Nebenberuflich arbeitet er noch auf einem 400 Euro job. Er zahlt ganz normal KV für den 1600 Euro Betrag. Jetzt will er sich noch nebenberuflich selbständig machen, ein deutlicher Gewinn ist zu erwarten (rund 20.000 Euro pro Jahr). Muss er dann der KV mehr zahlen? Quasi bis zum Höchstsatz aufstocken?

Ich finde einfach nichts im Netz dazu, hab schon gegoogelt, ist vielleicht irgendwie ein Sonderfall?

Ich wäre dankbar für Antworten.

Liebe Grüsse,

Katja
 
P

Paulchen

AW: KK: Beitrag wenn nebenberuflich selbständig

Ja, inzwischen habe ich auch ergoggeld, dass es in Fall 1 keine Leistungsänderung nach sich zieht.

In Fall zwei könnte die KK anzweifeln, dass es sich um eine nebenberufliche SB handelt, wenn der Gewinn aus der Nebenberuflichkeit ja 20.000 Euro beträgt, das angestellte Einkommen aber "nur" 20.160. Dann könnten sie daraus eine Hauptberuflichkeit drehen und den Höchstsatz verlangen.

Oder?
 

Silencer

Familienmitglied
AW: KK: Beitrag wenn nebenberuflich selbständig

Kann mir das einer mit der Krankenversicherung mal etwas näher bringen?
Mich hat das bisher nicht betroffen, aber das könnte ja evtl. bald der Fall sein!
 
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