Hallo...
im Bekanntenkreis kommt derzeit häufig die Frage auf, ob man den Autositz ab 3 Jahren auf dem Beifahrersitz montieren darf.
Der Hersteller unseres Cybex Solution schreibt:
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Frage:[/FONT]
Darf der CYBEX Solution Kinderautositz auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden?
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Antwort:[/FONT]
Der CYBEX Solution ist auf allen Plätzen mit Dreipunkt - Automatikgurt verwendbar. Wir empfehlen generell den Sitz hinten im Fahrzeug zu verwenden. Vorne ist ihr Kind bei einem Unfall in den meisten Fällen höheren Gefahren ausgesetzt. Für Ausnahmefälle kann der Sitz jedoch auch vorne am Beifahrersitz verwendet werden. Beachten sie dabei die folgenden Punkte:
• Bei Fahrzeugen mit Airbag den Beifahrersitz soweit nach hinten schieben wie möglich. Beachten Sie jedoch, dass der obere Anlenkpunkt des Fahrzeuggurtes hinter der Gurtführung des Sitzes bleibt.
• Die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind unbedingt zu befolgen.[/FONT]
Aber es muss doch irgendwie rechtlich / polizeilich verankert sein, oder?
Kann mir da jemand helfen???
im Bekanntenkreis kommt derzeit häufig die Frage auf, ob man den Autositz ab 3 Jahren auf dem Beifahrersitz montieren darf.
Der Hersteller unseres Cybex Solution schreibt:
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Frage:[/FONT]
Darf der CYBEX Solution Kinderautositz auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden?
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Antwort:[/FONT]
Der CYBEX Solution ist auf allen Plätzen mit Dreipunkt - Automatikgurt verwendbar. Wir empfehlen generell den Sitz hinten im Fahrzeug zu verwenden. Vorne ist ihr Kind bei einem Unfall in den meisten Fällen höheren Gefahren ausgesetzt. Für Ausnahmefälle kann der Sitz jedoch auch vorne am Beifahrersitz verwendet werden. Beachten sie dabei die folgenden Punkte:
• Bei Fahrzeugen mit Airbag den Beifahrersitz soweit nach hinten schieben wie möglich. Beachten Sie jedoch, dass der obere Anlenkpunkt des Fahrzeuggurtes hinter der Gurtführung des Sitzes bleibt.
• Die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind unbedingt zu befolgen.[/FONT]
Aber es muss doch irgendwie rechtlich / polizeilich verankert sein, oder?
Kann mir da jemand helfen???