Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Schäfchen

Copilotin
Ich hätte da nämlich eine Frage. In unseren Lebensversicherungen begünstigen wir jeweils den Ehepartner. Angenommen wir verunglücken und sterben daher zeitgleich, dann wären die Kinder dran mit erben. Was, wenn sie noch minderjährig sind? Wer erbt, wenn wir keine Kinder hinterlassen?

fragt
Andrea
- die das alles grad vor ein paar Tagen gehört und wieder vergessen hat *seufz* -
 

Silvia

Showtalent
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Wenn die Kinder minderjährig sind bekommen sie einen Vormund, der wohl auch das Vermögen verwaltet bis zur Volljährigkeit. Es kann, glaube ich aber auch sein, dass für das Vermögen ein extra Verwalter bestimmt wird.

Wenn ihr keine Kinder hinterlaßt erben die nächsten Familienangehörigen.

Wir haben allerdings aufgrund der besonderen Familienkonstellation, ein Testament ziemlich weit oben auf unserer To-Do-Listen stehen. Wir wollen da lieber auf Nummer Sicher gehen, zumindest was das Töchterlein angeht.
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Das Testament beeinflusst die Versicherungen nicht. Nächste Familienangehörige hieße also die Eltern ... gut, jetzt weiß ich wieder, wieso die Versicherungstante zur Änderung riet ... Wir wollen, dass der Vormund gleich ans Geld kommt für Beerdigungskosten und so. Wenn wir dafür genug hinterlassen, soll er es gut anlegen. Und das klappt nur, wenn ich Schwiegermutter total aus der Erbfolge raushalten kann versicherungstechnisch. Klingt mies, ist aber nötig ...

Testament haben wir schon. Das machen wir neu, wenn wir ein Haus gekauft / gebaut haben.
 

Trixi

Seelenfänger
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Nein Andrea, die Eltern erben nur, wenn keine Kinder existieren.

Edit: Wenn ihr euch gegenseitig begünstigt habt und gleichzeitig versterben würdet, erben die Summen als Nacherben automatisch die Kinder.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silvia

Showtalent
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Dann bestimmt doch schon im Testament den gewünschten Vormund für die Kinder. Oder zumindest den Vermögensverwalter.
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Andrea, wir beschäftigen uns gerade mit diesem Thema, hatten bereits einen Notartermin dieszbeüglich. Fakt ist, dass Versicherungssummen aus der gesetzlichen Erbfolge herausfallen. Heisst: der Begünstigte erbt, egal ob er gesetzlich an der Reihe wäre. Setzt ihr die Kinder ein und sind diese nicht volljährig, wird ein Vormund vom Gericht bestimmt.

Allerdings ist es sinnvoller, selbst einen Vormund zu bestimmen, da ja auch für eure Kinder geregelt sein muss, wo sie aufwachsen, solltet ihr jung versterben. (Die Gerichte halten sich üblicherweise an diese Angaben, es sei denn, der angegebene Vormund wäre geistig nicht dazu in der Lage).
Zudem dienen die abgeschlossenen Risikolebensversicherungen mit den eigenen Kindern als Begünstigte ja eigentlich dem Zweck, dass der Vormund sich und das Kind bis Ende dessen Ausbildung verpflegen kann. D.h. angenommen du setzt eine Schwester als Vormund ein, dann würde diese ggf. ihren Job reduzieren oder ganz aufgeben, um sich um eure Kinder kümmern zu können. Und für diese Zeit wird Geld benötigt - für deine Schwester, aber auch für eure Kinder. Somit ist es sinnvoll das Kind/die Kinder als Begünstigte einzutragen, jedoch den Vormund auch darin zu benennen. Damit käme dieser sofort ans Geld und nicht erst, wenn die Kinder 18 sind.

Ansonsten rate ich dringend zu einem Beratungsgespräch bei einem Notar. Es gibt sooo viele Stolperfallen, auf die wir nicht gekommen wären, die uns der Notar aber aufgezeigt hat.

Scheissthema, übrigens.
 

Kathi

Dino
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Meines Wissens gehört aber Geld, das aus Lebensversicherungen stammt, nicht zur Erbmasse. Zumindest haben wir letztens diese Aussage von einer Rechtsanwältin bekommen.

Wie sich das verhält, wenn beide Begünstigte ableben, weiß ich aber auch nicht.
 

Trixi

Seelenfänger
AW: Kennt sich jemand von euch mit Erbrecht aus?

Nein, zur Erbmasse gehört das nicht, wohl aber haben Erbberechtigte daraus einen einklagbaren Pflichtteilsanspruch.
 
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