Kennt sich jemand mit: Elternzeit + Arbeiten aus?

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Da du Anfang des Jahres noch im Mutterschutz warst, hat dein Arbeitgeber für dich noch gezahlt. Das gilt so, als wärest du fest angestellt gewesen. Damit hast du in diesem Jahr wohl Anspruch auf Weihnachtsgeld, ob nur anteilig oder voll, weiß ich nicht. Ich zumindest habe das Weihnachtsgeld voll bekommen, mein AG hat aber auch nen Tarifvertrag abgeschlossen.
Zumindest die "Grundvoraussetzungen" sind aber da.

Gruß,
Buchstabensalat
 
E

Ensyje

Naja, für zwei Wochen arbeiten wird wohl kein AG irgendwelche gelder zahlen :eek: Mir geht es eigentlich nur darum ob man werend der Elternzeit auch darauf anspruch hat oder nicht. Ich meine, ich bin ja noch Angestellte. Vielleicht ist es besser, wenn ich mal in meiner Gewerkschaft genauer nachfrage. Die müßten sowas eigentlich wissen. Hin muß ich soweiso, weil ich noch Geld von denen zurückbekomme :bravo: ,die ziehen mir immer noch vollen Beitragssatzt ab 8-O .

LG

Sylvia
 

Anna Lena

Familienmitglied
Hallo,

also Du hast anteilig Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, solange Du in MSG warst (eigentlich werden angebrochene Monate als volle gezahlt). D.h. nach Deiner MSG-Frist bist Du ja in Elternzeit, Dein Arbeitsverhältnis ruht aber Du zählst nicht mehr zu den "aktiven" Mitarbeitern, somit hast Du dann keinen Anspruch mehr auf Sonderzahlungen.
Für die Berechnung des Elternzeit zählt der Tag der Geburt (von da an 3 Jahre) ansonsten hast Du nach der Geburt erstmal 8 Wochen MSG.

Erst dann macht der AG die entsprechende Meldung an die Sozialversicherungsträger, dass das Arbeitsverhältnis ruht.

Somit stände Dir eigentlich noch Geld zu, wenn Dir Dein AG nicht sagt wann genau die MSG-Frist endete, dann frag bei Deiner Krankenkasse nach, die können Dir das auch sagen.

Wenn Dein Kind dann im Januar geboren wurde, von dem Tag an 8 Wochen weiter, wäre irgendwann im März Deine MSG Zeit vorbei und bis dahin müßte Dein AG Sonderzahlungen zahlen.
(War bei mir auch so, Kind am 14.01. geboren MSG bis März; gab richtig Geld bei mir)
:bravo:
Also hör mal nach.
 
E

Ensyje

Hi Anna Lena,

das ist mir klar, daß ich in dem Muuterschutz (6 Wo. vorher und 8 Wo. nach der Entbindung) Geld vom AG + KK bekamm. Das war ja klar. Ich war mir aber nicht sicher wie das ebend in der Elternzeit aussieht. Jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer. :idee: . Eins muß ich aber noch klären: Wir bekommen ja mitte des laufenden Kalenderjahres eine
"Erfolgsprämie", die auf die Einnahmen vom Vorjahr berechnet werden, und da ich bis ende letzten Jahres noch eigentlich Voll mit gezählt wurde, müßte da eigentlich auch was nachkommen. Ich bin am 12.10. 2002 in Mutterschutz gegengen. Oder sehe ich das jetzt falsch? :???:
 

Anna Lena

Familienmitglied
Hallo,

ja ich denke schon, dass Dir die Erfolgsprämie zusteht, denn das war bei uns auch so und ich habe sie voll bekommen, da ich ja das vergangene Jahr auch voll gearbeitet habe.
Vielleicht haben sie Dich übersehen ??? Hack einfach nach !
 
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