Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Kathi

Dino
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Wie alt ist das Mädel denn eigentlich?

Denn für unter 18-jährige gilt folgender Urlaubsanspruch:
Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 II JArbSchG):

* Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
* Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
* Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus

Ich würd glaub ich nicht zu ihrem neuen Chef gehen, um die Vertragseinzelheiten gerade zu rücken. In meinen Augen macht es nicht den allerbesten Eindruck noch vor Arbeitsantritt über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu verhandeln. Wenn die Klausel tatsächlich nicht rechtens ist, kann man sich immer noch darüber streiten, wenn der Fall tatsächlich eintreten sollte.

:winke:
 
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